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BIS 31. MAI

Kroatien verlängert Corona-Maßnahmen: Was gilt bei der Ein- und Ausreise?

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(FOTOS: iStockphotos)

Die landesweiten Corona-Beschränkungen wurden in Kroatien ein weiteres Mal verlängert. Die Maßnahmen sollen vorerst bis 31. Mai andauern. Was gilt es nun bei der Einreise ins Urlaubsland zu beachten?

Wie das internationale Nachrichtenportal „Garda“ berichtet, sollen die Corona-Maßnahmen in Kroatien ein weiteres Mal – bis vorerst 31. Mai 2021 verlängert werden. Bereits Anfang Mai wurde bekanntgegeben, dass die Corona-Maßnahmen bis 15. Mai verlängert werden, nun halten diese vorerst um zwei weitere Wochen an. Neben den Beschränkungen des öffentlichen Lebens sind auch die Einreisebestimmungen davon betroffen. Wir haben für euch zusammengefasst, was bei der Ein- und Ausreise aus Kroatien zu beachten ist.

Aufenthalt in Kroatien
Beim Urlaub in Kroatien ist weiterhin das Alkoholverkaufsverbot zu beachten. Dieses gilt zwischen 22 und 6 Uhr. Darüber hinaus bleiben Bars und Nachtklubs geschlossen. Auch öffentliche wie private Zusammenkünfte sind vorerst bis Ende Mai nur beschränkt erlaubt: Während öffentliche Versammlungen auf 25 Personen beschränkt sind, dürfen privat maximal zehn Menschen aus zwei unterschiedlichen Haushalten zusammenfinden. Der öffentliche Nahverkehr darf nur zu maximal 40 Prozent ausgelastet werden.

Einreise nach Kroatien
Die Einreisebestimmungen für Kroatien werden hinsichtlich einer Corona-Ampel des European Centre for Disease Prevention an Control (ECDC) bestimmt. Nur Personen, die aus Ländern der Kategorie „Grün“ nach Kroatien reisen, dürfen dies ohne Beschränkungen tun. Österreich, sowie viele weitere Länder der EU und des Schengen-Raums gehören jedoch nicht dieser Kategorie an.

Das bedeutet: Einreisende aus Österreich müssen einen maximal 48 Stunden alten, negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest vorweisen, um ohne anschließende Quarantäne einreisen zu dürfen. Geimpfte, die bereits vollständig immunisiert sind (beide Teilimpfungen erhalten haben) sind von diesen Beschränkungen ausgenommen.

(FOTO: Screenshot ecdc.europa.eu)

Ausreise aus Kroatien und Einreise nach Österreich
Wie Kosmo gestern bereits berichtete, sind auch bei der Rückreise nach Österreich aus Kroatien bestimmte Regeln zu beachten. Das Urlaubsland zählt laut der aktuellen Verordnung, die mit heute Mittwoch in Kraft tritt, zu den „Risikostaaten“. Für diese gilt bei der Einreise nach Österreich folgendes: Ein 3-G-Nachweis – geimpft, genesen, getestet – ist vorzulegen. Wer geimpft oder genesen ist, muss bei der Einreise nach Österreich nicht in Quarantäne. Wer getestet ist aber sehr wohl. Ab dem 5. Tag nach der Einreise (Tag der Einreise = 0) kann man sich allerdings freitesten.

Quellen und Links: