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NEUE VERORDNUNG

Rückreise aus Balkanländern: Wo gilt (k)eine Quarantäneplicht?

(FOTOS: iStockphoto, BMEIA/Gabriel)

Ab Mittwoch (19. Mai) entfällt für zahlreiche Länder bei der Einreise nach Österreich die Corona-Quarantäneplicht. Allerdings nicht für alle. Hier ein Überblick.

Wie KOSMO berichtete, gibt es ab 19. Mai parallel zu den Öffnungsschritten in Österreich auch Erleichterungen bei der Einreise. Dies betrifft jedoch nur Staaten, in welchen die Infektionszahlen niedrig genug sind. Im Fokus steht wieder die 3-G-Regel – getestet, genesen oder geimpft. Gesundheitsminister Dr. Wolfgang Mückstein: „Bei Einreise aus Hochinzidenzgebieten ist zudem eine Quarantäne anzutreten, für Virusvariantenstaaten gelten nochmals strengere Regeln.“

Die jüngste Novelle der Einreiseverordnung sieht drei neue Kategorien vor: (1) Einreise aus Staaten mit geringem Infektionsgeschehen, (2) Einreise aus Risikostaaten oder (3) Einreise aus Virusvariantenstaaten. Je nachdem in welche Kategorie die jeweiligen Länder fallen, gibt es bestimmte Regeln zu beachten. Hier ein Überblick:

(1) Einreise aus Staaten mit geringem Infektionsgeschehen: 3-G-Regel, keine Quarantäne
Aus diesen Ländern ist jede Art der Einreise nach Österreich – auch zu touristischen Zwecken – möglich. Für die Einreise ist ein aktueller 3-G-Nachweis erforderlich. Hat man bei der Rückreise nach Österreich keinen Nachweis, muss man spätestens innerhalb von 24 Stunden einen Test nachmachen. Als Impf-Nachweis zählt ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes Dokument (z.B. gelber Impfpass) über eine Impfung, die von der EMA zugelassen wurde oder den EUL-Prozess der WHO erfolgreich durchlaufen hat.

Als Genesungszertifikat gilt eine ärztliche oder behördliche Bestätigung (z.B. Absonderungsbescheid) in deutscher oder englischer Sprache. Die überstandene Infektion darf maximal sechs Monate her sein. Alternativ kann man auch einen Antikörpertest durchführen lassen. Werden diese im Laborbefund nachgewiesen, gilt das bei der Einreise maximal 3 Monate lang als Nachweis.

Die folgenden Staaten fallen derzeit unter die Kategorie 1:
Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Südkorea, Tschechische Republik, Ungarn, Vatikan.

2. Einreise aus Risikostaaten (Anlage B1): 3-G-Regel, Test mit Quarantäne
Bei Einreise aus Hochinzidenzstaaten ist ebenfalls ein 3-G-Nachweis vorzulegen. Der Unterschied: Wer geimpft oder genesen ist, muss bei der Einreise nach Österreich aus den untenstehenden Risikostaaten nicht in Quarantäne. Wer getestet ist aber sehr wohl. Ab dem 5. Tag nach der Einreise (Tag der Einreise = 0) kann man sich allerdings freitesten.

Die folgenden Staaten fallen derzeit unter die Kategorie 2:
Kroatien
, Litauen, Niederlande, Schweden, Zypern

3. Einreise aus Virusvariantenstaaten: PCR-Test und Quarantäne
Die Einreise aus Virusvariantenstaaten (derzeit Brasilien, Indien und Südafrika) ist wie bisher nur sehr eingeschränkt möglich. Im Wesentlichen dürfen nur österreichische StaatsbürgerInnen und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich einreisen. Auch die Einreise aus humanitären Gründen oder im zwingenden Interesse der Republik ist möglich.

Für Personen, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen bzw. sich in den vergangenen zehn Tagen in einem solchen aufgehalten haben, gilt wie bisher: Die Einreise ist nur mit einem PCR-Test (spätestens 24-Stunden nach Einreise) möglich. Die Testpflicht gilt auch für geimpfte und genesene Menschen. Dies wird von den Gesundheitsbehörden kontrolliert.

EINREISEN AUS BALKANLÄNDERN und allen anderen Staaten
Für Länder, die nicht explizit auf der neuen Liste der Einreiseverordnung angeführt sind – darunter auch Bosnien-Herzegowina, Serbien, Nordmazedonien und Kosovo gilt auch weiterhin ein grundsätzliches Einreiseverbot. Wie bis dato gibt es jedoch ausnahmen, wie etwa Arbeits- oder Studienzwecke. Doch auch wer in Österreich lebt, dort seinen Wohnsitz oder die Staatsbürgerschaft hat.

Elektronische Registrierung
Kinder ab 10 Jahren müssen getestet werden, darunter zählt der Immunitätsstatur der Eltern bzw. der Aufsichtsberechtigten. Die Quarantäneverpflichtung gilt grundsätzlich auch für Kinder, entfällt aber, wenn die Eltern bzw. Aufsichtsberechtigten von der Quarantäne befreit sind. Grundsätzlich ist vor jeder Einreise eine elektronische Registrierung unter https://entry.ptc.gv.at/ notwendig. Diese darf frühestens 72 Stunden vor Einreise erfolgen, PendlerInnen müssen sie alle 28 Tage erneuern.

Quellen und Links: