Das Berufungsurteil gegen Marine Le Pen verändert das politische Kalkül in Frankreich – und stellt den RN vor eine historische Weichenstellung.
Das Pariser Berufungsgericht hat Marine Le Pen am Dienstag wegen Veruntreuung von EU-Mitteln zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren sowie einem 15-monatigen Ausschluss vom passiven Wahlrecht verurteilt. Konkret sieht das Urteil zwei Jahre Haft auf Bewährung sowie ein weiteres Jahr unter elektronischer Überwachung vor. Hinzu kommt eine Geldbuße in Höhe von 100.000 Euro.
Das bereits seit Ende März 2025 vorläufig wirksame Kandidaturverbot aus dem erstinstanzlichen Verfahren gilt dem Gericht zufolge als bereits verbüßt. Le Pen hatte zuvor ausgeschlossen, mit einer elektronischen Fußfessel in den Präsidentschaftswahlkampf zu ziehen, der im Frühjahr 2027 ansteht.
Kandidatur wieder möglich
Das neue Urteil macht eine Kandidatur zwar theoretisch wieder möglich, lässt aber zugleich neue Unsicherheiten darüber entstehen, ob Le Pen tatsächlich ins Rennen um den Élysée-Palast einsteigen wird. Als maßgeblicher Stichtag für das passive Wahlrecht gilt der erste Wahlgang – voraussichtlich im April kommenden Jahres. Da Le Pen das Wahlrecht bereits seit Ende März 2025 entzogen ist und das Gericht den Großteil der Strafe auf Bewährung aussetzte, wäre die Sperrfrist zu diesem Zeitpunkt abgelaufen.
Noch am selben Abend wollte die langjährige Führungsfigur des Rassemblement National bekanntgeben, ob sie erneut für das höchste Staatsamt kandidieren wird.
In erster Instanz war Le Pen im März 2025 zu vier Jahren Haft verurteilt worden, davon zwei Jahre in Form von Hausarrest mit elektronischer Fußfessel, sowie zu fünf Jahren Nichtwählbarkeit. Der Entzug des passiven Wahlrechts trat damals sofort in Kraft und wurde – anders als die Haftstrafe – durch das Berufungsverfahren nicht ausgesetzt. Im Kern des Verfahrens stand der Vorwurf, die Partei habe zwischen 2004 und 2016 rund 1,4 Millionen Euro, die für EU-Parlamentsassistenten vorgesehen waren, zur Sanierung der eigenen Parteifinanzen zweckentfremdet.
Das Berufungsgericht sprach am Dienstag auch die elf weiteren Angeklagten schuldig, darunter die Partei selbst. Nach Auffassung der Richter waren mehrere Assistenten der damals noch unter dem Namen Front National firmierenden Partei nicht für ihre jeweiligen Abgeordneten tätig, sondern arbeiteten faktisch für die Parteiorganisation.
Le Pen wies alle Vorwürfe zurück und griff die Justiz scharf an, indem sie den Richtern einen „politischen Prozess“ vorwarf. Die Rechtspopulistin gilt als das bekannteste Gesicht der französischen Rechten und trat bereits dreimal bei Präsidentschaftswahlen an. Zweimal unterlag sie dabei in der Stichwahl dem amtierenden Präsidenten Emmanuel Macron, der nach zwei Amtszeiten nicht mehr kandidieren darf.
Ihr Anwalt Rodolphe Bosselut äußerte sich verhalten positiv über das geringere Strafmaß. Er sei „in Teilen zufrieden“, sagte er. „Das ist ein guter Anfang.“ Das Berufungsgericht sei beachtlich von dem Urteil aus erster Instanz abgewichen, „vor allem bei der Strafe der Unwählbarkeit, die für uns ein extrem wichtiger Punkt ist.“ Man werde nun darüber nachdenken, wie man mit dem Urteil verfahren wolle. Le Pen hat die Möglichkeit, in Revision zu gehen.
Der Anwalt des Europaparlaments, Patrick Maisonneuve, betonte, das Parlament sei Opfer einer Veruntreuung öffentlicher Mittel geworden. Auch hätten die Angeklagten über Jahre Geld vom europäischen Steuerzahler gestohlen, und das habe das Gericht bestätigt. Das Europaparlament war in dem Verfahren als Nebenkläger aufgetreten.
Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron ließ eine Frage zu dem Urteil mit dem Hinweis unbeantwortet, es sei für die Demokratie gut, wenn der Präsident Justizentscheidungen nicht kommentiere.
Bardellas Aufstieg
Das erstinstanzliche Urteil aus dem Jahr 2025 hatte innerhalb des Rassemblement National bereits die Suche nach einem Plan B ausgelöst: Der erst 30-jährige Jordan Bardella positionierte sich in den vergangenen Wochen und Monaten zunehmend als möglicher Ersatzkandidat und machte deutlich, dass er bereit wäre, für die Partei in die Präsidentschaftswahl zu ziehen. Laut einer im Mai 2026 veröffentlichten Umfrage würde Bardella als RN-Kandidat im ersten Wahlgang 34 bis 36 Prozent der Stimmen erreichen, während Le Pen je nach Konstellation auf 32 bis 35 Prozent käme – obwohl es vor allem sie war, die seinen Aufstieg ermöglichte.
Mit 23 Jahren machte sie ihn zum Spitzenkandidaten bei der Europawahl, mit 27 übernahm er den Parteivorsitz. Mit Bardella verfolgte der RN auch das Ziel, stärker in die politische Mitte auszugreifen – mittlerweile stellt die Partei die stärkste Fraktion in der französischen Nationalversammlung.