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Freispruch

Strache triumphiert: Gericht spricht Ex-FPÖ-Chef frei

Strache triumphiert: Gericht spricht Ex-FPÖ-Chef frei
Foto: epa/CHRISTIAN BRUNA
5 Min. Lesezeit |

Erstinstanzlicher Freispruch im Wiener FPÖ-Versicherungsfall: Heinz-Christian Strache und Johann Herzog wurden vom Vorwurf der Untreue freigesprochen – rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht.

Im Verfahren um eine von der Wiener FPÖ finanzierte Lebensversicherung hat der Schöffensenat am Wiener Landesgericht am Donnerstag Heinz-Christian Strache und Johann Herzog freigesprochen. Vorsitzender Richter war Christian Böhm. Nach knapp 40 Minuten Beratung kam das Gericht zum Schluss, dass der von der Staatsanwaltschaft erhobene Vorwurf der Untreue nicht nachweisbar sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft Wien gab zunächst keine Erklärung ab. Damit bleibt offen, ob sie gegen die Entscheidung Rechtsmittel ergreift. Johann Herzog war früher Finanzreferent der Wiener FPÖ und Zweiter Präsident des Wiener Landtags.

Im Zentrum des Verfahrens stand eine Lebens- und Rentenversicherung der Wiener FPÖ. Eine vergleichbare Polizze war ursprünglich im Februar 2001 für Hilmar Kabas abgeschlossen worden. Nach Straches Übernahme des Wiener Parteivorsitzes sollte später auch er abgesichert werden. Die Versicherung sollte nach Darstellung Straches ihn und seine Angehörigen für den Fall eines abrupten Endes seiner politischen Laufbahn oder seines Todes schützen.

In die Versicherung wurden rund 940.000 Euro einbezahlt. Im Ablebensfall sollten Straches Angehörige begünstigt sein. Im Erlebensfall war nach der ursprünglichen Vertragslage die FPÖ Wien bezugsberechtigt. Die Anklage warf Strache und Herzog vor, im Jahr 2014 ohne entsprechenden Parteibeschluss eine Vereinbarung getroffen zu haben, wonach Strache auch im Erlebensfall begünstigt sein sollte.

Die Staatsanwaltschaft sah darin ein sogenanntes „In-sich-Geschäft“. Strache soll nach ihrer Darstellung sowohl als Vertreter der Partei als auch als neuer Begünstigter aufgetreten sein. Die Verteidigung wies diesen Vorwurf zurück und argumentierte, die Absicherung sei parteiintern gewollt und politisch nachvollziehbar gewesen.

Anklage sah Parteivermögen gefährdet

Die Staatsanwaltschaft Wien vertrat im Verfahren die Ansicht, Strache und Herzog hätten eigenmächtig und an den zuständigen Parteigremien vorbei gehandelt. Aus Sicht der Anklage war nicht ein politischer Versicherungsfall eingetreten, sondern ein selbst verursachter Rücktritt infolge der Ibiza-Affäre. Straches Versuch, an die Versicherungsleistung zu gelangen, sei daher unzulässig gewesen.

Die Ankläger erklärten in ihren Schlussplädoyers, die Schuld der beiden Angeklagten sei aus ihrer Sicht erwiesen. Sie verwiesen unter anderem darauf, dass es nach ihrer Darstellung keine belastbaren Beschlüsse zuständiger Parteigremien zur Änderung der Bezugsberechtigung gegeben habe.

Strache wies diese Darstellung zurück. Er betonte vor Gericht, die Versicherung sei innerhalb der Partei bekannt gewesen und habe seiner Absicherung gedient. Die Änderung im Jahr 2014 sei nach seiner Darstellung nicht heimlich erfolgt, sondern parteiintern gedeckt gewesen. Dass frühere Weggefährten sich daran nicht mehr erinnern wollten, bezeichnete er als enttäuschend.

Strache verwies auf Bedrohungslage

Strache stellte seine politische Tätigkeit vor Gericht als besonders belastend dar. Er verwies auf Drohungen gegen seine Person, auf frühere mutmaßliche Attentatspläne und auf spätere Ermittlungen im Zusammenhang mit einer möglichen Autobombe. Diese Angaben waren Teil seiner Darstellung im Verfahren und wurden vom Gericht nicht als eigener Tatvorwurf geprüft.

Nach Straches Version sollte die Versicherung seine Familie absichern, weil er für die Partei seine berufliche und politische Existenz eingesetzt habe. Er habe sich auf die interne Vorgangsweise und auf die Protokollführung verlassen. Schriftliche Nachweise für den von ihm behaupteten Parteibeschluss aus dem Jahr 2014 legte er nicht vor.

Die Verteidigung argumentierte, es sei rechtlich nicht verboten, dass eine Partei ihren Obmann absichere. Entscheidend sei, ob Strache gegen den Willen der Partei gehandelt habe. Genau das sei nach Ansicht der Verteidigung nicht nachweisbar.

Herzog belastete Strache

Der mitangeklagte Johann Herzog schilderte die Vorgänge anders. Er sagte aus, er sei zur Unterzeichnung der Vereinbarung aus dem Jahr 2014 gedrängt worden. Nach seiner Darstellung habe es dafür kein grünes Licht zuständiger Parteigremien gegeben. Strache widersprach dem ausdrücklich.

Strache hielt Herzogs Darstellung für nicht plausibel. Angesichts von Herzogs damaliger Stellung in der Partei sei es ausgeschlossen gewesen, ihn zu einer solchen Unterschrift zu drängen. Er betonte, Herzog sei kein politisch unbedeutender Funktionär gewesen, sondern habe innerhalb der Wiener FPÖ eine gewichtige Rolle gespielt.

Auch der Richter äußerte im Verfahren Zweifel an Teilen der Darstellung Herzogs. Am Ende war für das Gericht entscheidend, dass nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit bewiesen werden konnte, dass Strache und Herzog die Wiener FPÖ vorsätzlich schädigen wollten.

FPÖ Wien als Privatbeteiligte

Die FPÖ Wien war dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Ihr Anwalt Christoph Völk brachte im Schlussplädoyer eine eigene Sichtweise ein. Die Versicherung sei über Jahre hinweg wie ein „Gespenst“ behandelt worden, um das sich niemand ausreichend gekümmert habe.

Völk argumentierte sinngemäß, das Fehlen schriftlicher Protokolle bedeute nicht automatisch, dass es keinen parteiinternen Beschluss gegeben habe. Parteistatuten und gelebte Praxis seien nicht immer deckungsgleich. Eine Partei sei schließlich keine Aktiengesellschaft.

Die Versicherungsgesellschaft hatte die Vertragsbeziehung später beendet. Die FPÖ Wien erhielt nach der Kündigung der Polizze einen Betrag von 830.450,12 Euro rückerstattet. Strache selbst erhielt aus der Versicherung keine Auszahlung.

Gericht sah Tatvorwurf nicht bewiesen

Das Gericht folgte am Ende nicht der Anklage. Richter Böhm hielt fest, es sei nicht widerlegbar, dass Strache die Versicherung als wirtschaftliche Absicherung verstanden habe. Es sei auch nicht nachweisbar, dass er sich die Leistung entgegen einem Parteibeschluss habe zuwenden wollen.

Damit blieb aus Sicht des Schöffensenats der für eine Verurteilung notwendige Nachweis aus. Strache und Herzog wurden daher freigesprochen. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kann die Staatsanwaltschaft weiterhin Rechtsmittel prüfen.

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KO KOSMO-Redaktion
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