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Gesetzeslücke

Lidl zapft an: Warum der Discounter jetzt ein Pub eröffnet

Lidl zapft an: Warum der Discounter jetzt ein Pub eröffnet
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3 Min. Lesezeit |

Ein Discounter, eine Gesetzeslücke – und plötzlich entsteht nebenan eine Bar. Lidl macht in Nordirland Ernst.

Der Discounter Lidl, der zur deutschen Schwarz-Gruppe gehört, sorgt mit einem bislang einzigartigen Vorhaben für Aufmerksamkeit in der Branche. Wegen einer besonderen gesetzlichen Situation in Nordirland errichtet das Unternehmen unmittelbar neben einer bestehenden Filiale eine eigene Gaststätte. Der Standort liegt im Vorort Belfast-Dundonald im Osten der nordirischen Hauptstadt Belfast.

Wie Lidl-Manager Gordon Cruikshanks erläutert, habe die Region in den vergangenen Jahren ein deutliches Bevölkerungswachstum von mehr als 20 Prozent verzeichnet. Dennoch sei es dem Unternehmen nicht möglich gewesen, den daraus resultierenden Bedarf an Alkohol im Einzelhandel zu bedienen. Ursache dafür sind die strengen Lizenzvorschriften Nordirlands, die den Alkoholverkauf in Supermärkten erheblich einschränken.

Rechtliche Lücke

Wie unter anderem BBC berichtet, scheiterte Lidl an der Vergabe einer regulären Einzelhandelslizenz für Alkohol. Hintergrund ist der sogenannte „inadequacy test“ (Unzulänglichkeitstest): Supermärkte müssen dabei nachweisen, dass die bereits lizenzierten Geschäfte in der Umgebung den lokalen Alkoholbedarf nicht ausreichend decken können. Diesen Nachweis konnte Lidl nicht erbringen und ist daher gesetzlich vom Alkoholverkauf ausgeschlossen.

Der Discounter fand jedoch einen Ausweg: Er erwarb eine Gaststättenlizenz. Wer über eine solche Lizenz verfügt, erhält automatisch auch das Recht, über einen angeschlossenen Shop Alkohol zum Mitnehmen zu verkaufen. Da auch die Zahl dieser Lizenzen in Nordirland begrenzt ist, dürfte Lidl vor allem von einem günstigen Umstand profitiert haben: In der näheren Umgebung hatten zuletzt zwei Pubs ihren Betrieb eingestellt.

Klage gescheitert

Der Schritt rief bei der Konkurrenz wenig Begeisterung hervor – sie zog sogar vor Gericht. Die Kläger argumentierten, der Standort sei ungeeignet und die Gaststätte werde kaum in der Lage sein, ausreichend Gäste anzuziehen. Das Vorhaben sei daher nichts anderes als die Ausnutzung einer rechtlichen Lücke, um sich einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil zu sichern.

Im Jänner 2025 wies das Gericht die Klage jedoch ab. Die Begründung: Das Konzept möge zwar ungewöhnlich sein, doch allein das rechtfertige kein Verbot. Seither laufen die Bauarbeiten für die Gaststätte direkt neben der bestehenden Lidl-Filiale.

Die geplante Einrichtung soll rund 80 Quadratmeter umfassen und Platz für bis zu 60 Gäste bieten. Das Getränkeangebot werde zwar breit gefächert sein, jedoch nicht das gesamte Lidl-Sortiment widerspiegeln. Wie CHL News berichtet, setzt das Unternehmen stattdessen auf eine gezielte Auswahl an Bier, Wein und Spirituosen mit einem besonderen Fokus auf lokale Produzenten.