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BRUTALER MORD

Mann ersticht Elfjährige nach Videospiel-Streit

FOTO: iStock/MattGush
FOTO: iStock/MattGush

Ein 23-jähriger Mann gesteht ein schockierendes Verbrechen in Frankreich: Er erstach eine elfjährige Schülerin nach einem Streit über ein Videospiel. Die Ermittlungen laufen.

Geständnis des Täters

Ein 23-jähriger Mann hat gestanden, eine elfjährige Schülerin erstochen zu haben, nachdem ein Streit bei einem Videospiel eskalierte. Der Vorfall ereignete sich, als der Mann wutentbrannt sein Haus verließ und versuchte, der Schülerin in einem Waldstück ihr Handy zu stehlen. Bei ihrer Gegenwehr stach er sie nieder. Diese Informationen gab der Auszubildende bei seiner Vernehmung preis, wie Staatsanwalt Grégoire Dulin in Évry mitteilte. Mordermittlungen wurden gegen den 23-Jährigen eingeleitet.

Fund der Leiche

Die elfjährige Louise wurde am Freitagnachmittag nach Schulschluss in Épinay-sur-Orge, südlich von Paris, vermisst. Ermittler entdeckten ihre Leiche in der Nacht in einem nahe gelegenen Wald. Laut Staatsanwalt war die Schülerin mit zahlreichen Stichwunden übersät, die ihr mit großer Brutalität zugefügt wurden.

Charakter des Täters

Sowohl die Schwester als auch die Freundin des 23-Jährigen beschrieben ihn als exzessiven Videospieler, der sich schnell aufregte und aggressiv wurde. Vor der Tat hatte er sich mit einem Mitspieler eines Onlinespiels heftig gestritten. In einem Aggressionsschub stürmte er aus dem Haus, um jemanden zu berauben und sich zu beruhigen. Kurze Zeit später kehrte er mit Schnittverletzungen zurück und gestand seiner Freundin, „etwas Schlimmes“ getan zu haben. Gegen die junge Frau wird wegen des Nichtanzeigens eines Verbrechens ermittelt, so der Staatsanwalt.

Ermittlungen und Reaktionen

Anwohner identifizierten den Tatverdächtigen auf den Bildern einer Videoüberwachung, und Fahnder stellten DNA-Spuren des Täters am Opfer sicher. Der Mord an der Schülerin, die nur einen elfminütigen Fußweg von der Schule nach Hause hatte, sorgte in Frankreich für große Erschütterung. Innenminister Bruno Retailleau bezeichnete die Tat als „abscheuliches Verbrechen“.