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Mehr Geld: Geringfügigkeitsgrenze wird erhöht!

GELD
(FOTO: iStock/Luckeyman)

Die Geringfügigkeitsgrenze und neue Höchstbeitragsgrundlagen werden angehoben. Ab Jänner 2023 können sich viele Personen über mehr Geld freuen.

Die Geringfügigkeitsgrenze wird von 485,85 Euro auf 500,91 Euro erhöht. Als geringfügiger Mitarbeiter gilt man ab nächsten Jahr, wenn man bei regelmäßiger Arbeit mindestens einen Monat – nicht mehr als 500,91 Euro im Monat verdient.

Ab Jänner 2023 steigt auch der Grenzwert für die Dienstgeberabgsabe (DAG) auf rund 751,37 Euro. In den vergangenen zehn Jahren ist die Geringfügigkeitsgrenze um 105 Euro gestiegen.

Höchstbeitragsgrundlage steigt ebenfalls an

Die Höchstbeitragsgrundlagen der Sozialversicherung wird durch die Aufwertungszahl ansteigen. Die Hochbeitragsgrundlage wird in Zukunft bei 11.700 Euro ( bisher 11.340 Euro) im Jahr betragen.