Während Häftlinge hinter Gittern sitzen, zahlt Wien ihre Mieten weiter – eine Praxis, die nun einen heftigen politischen Sturm zwischen Stadtregierung und Opposition auslöst.
Die Wiener Mindestsicherung sorgt erneut für politische Auseinandersetzungen. Nach einem Bericht der „Kronen Zeitung“ haben ÖVP und FPÖ am Sonntag scharfe Kritik an der Praxis geübt, dass Häftlinge in Wien während ihrer Haftstrafe Mietbeihilfe im Rahmen der Mindestsicherung erhalten können. Die Wiener Volkspartei, vertreten durch Klubobmann Harald Zierfus und Sozialsprecherin Ingrid Korosec, bezeichnete es als für viele Bürger „schlicht unverständlich“, dass Steuerzahler für die Wohnkosten von Straftätern während deren Haftzeit aufkommen müssen. Sie bekräftigten ihre Forderung, Wien dürfe „nicht länger der Sozialmagnet Österreichs“ bleiben.
Noch deutlicher wurde der Wiener FPÖ-Obmann Dominik Nepp, der dem zuständigen Sozialstadtrat Peter Hacker „Ignoranz und Präpotenz“ vorwarf und Bürgermeister Michael Ludwig aufforderte, seinen Stadtrat zu entlassen. Nepp kündigte einen Misstrauensantrag gegen Hacker in der nächsten Gemeinderatssitzung an und forderte die ÖVP zur Unterstützung auf – andernfalls wäre dies ein „weiterer Verrat an den Wienerinnen und Wienern“.
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SPÖ verteidigt Praxis
Ein Sprecher des SPÖ-Stadtrats bestätigte auf Nachfrage, dass die umstrittene Regelung bei Haftstrafen von bis zu einem Jahr Anwendung findet. Hacker selbst verteidigte die Praxis gegenüber der „Kronen Zeitung“ als „vor allem wirtschaftlich sinnvoll“. Er argumentierte, dass die Unterstützung bei der Wiedereingliederung in den Wohnungsmarkt nach der Haftentlassung mit höheren Kosten verbunden wäre als die Beibehaltung der Wohnmöglichkeit während der Haftzeit.
Sein Sprecher ergänzte gegenüber der APA, dass alternative Maßnahmen wie Obdachlosenquartiere oder Sozialbetreuung nach der Haft aufwendiger und teurer seien. Laut dem Zeitungsbericht profitierten im Vorjahr 31 Häftlinge von dieser Regelung, was Kosten von etwa 54.000 Euro verursachte.
Rechtliche Grundlage und Österreich-Vergleich
Ein Urteil des Wiener Verwaltungsgerichts bestätigt die umstrittene Praxis: Der Grundbetrag zur Deckung des Wohnbedarfs ruht bei kurzzeitiger Haft nicht, wenn nachweislich ein Wohnbedarf in absehbarer Zeit wieder besteht und die Erhaltung der Wohnung wirtschaftlich sinnvoll ist. Diese Regelung ist jedoch spezifisch für Wien – in anderen österreichischen Bundesländern wird unterschiedlich verfahren, da jedes Land eigene Gesetze und Richtlinien zur Mindestsicherung anwendet.
Die Wiener Regelung setzt voraus, dass die Wohnung nach der Entlassung wieder genutzt werden soll und ihre Erhaltung wirtschaftlich vertretbar ist. Während Wien diese liberale Handhabung pflegt, handhaben andere Bundesländer die Mindestsicherung für Häftlinge restriktiver, was die politische Kritik an Wiens Sonderweg verstärkt.
Forderung nach Reform
Die rot-pinke Stadtregierung hat in ihrem Regierungsprogramm eine Evaluierung der vielfach kritisierten Wiener Mindestsicherung vereinbart. Die Wiener ÖVP nutzte die aktuelle Debatte, um die Koalition zu einer umgehenden Nachschärfung der Regelung für Häftlinge aufzufordern.