Reisende müssen sich ab 2026 auf strengere Regeln für Powerbanks bei Lufthansa-Flügen einstellen. Die Lufthansa Group führt zum 15. Jänner 2026 neue Sicherheitsbestimmungen ein, die den Umgang mit den tragbaren Energiespeichern an Bord erheblich einschränken. Hintergrund sind die Gefahren, die von beschädigten oder überhitzten Lithium-Ionen-Akkus ausgehen können, da diese im schlimmsten Fall Brände verursachen.
Die neuen Vorschriften folgen den Empfehlungen internationaler Luftfahrtbehörden wie der European Union Aviation Safety Agency und der Federal Aviation Administration. Der Grund für die Verschärfung liegt in den Sicherheitsrisiken von Lithium-Ionen-Akkus, die bei Beschädigung, Überhitzung oder Kurzschluss in Flammen aufgehen können. Da solche Vorfälle in der Kabine schneller bemerkt und bekämpft werden können als im Frachtraum, schreiben internationale Richtlinien bereits seit längerem vor, dass lose Akkus ausschließlich im Handgepäck transportiert werden dürfen.
Neue Bestimmungen
Die künftigen Bestimmungen untersagen sowohl das Nutzen als auch das Laden von Powerbanks während des Fluges komplett. Jeder Passagier darf maximal zwei Powerbanks mitführen, die zwingend im Handgepäck transportiert werden müssen – eine Beförderung im aufgegebenen Gepäck ist nicht gestattet. Für die Aufbewahrung gelten klare Vorgaben: Die Geräte müssen in der Sitztasche des Vordersitzes, am Körper oder im Handgepäck unter dem Vordersitz verstaut werden. Die Lagerung in den Overhead-Gepäckfächern ist untersagt. Diese Regelungen gelten in gleicher Weise für elektronische Zigaretten.
Für Powerbanks mit einer Kapazität zwischen 100 und 160 Wattstunden muss vorab eine Genehmigung der Fluggesellschaft eingeholt werden. Geräte mit noch höherer Kapazität sind generell nicht zugelassen. Für medizinisch notwendige Akkus können Ausnahmeregelungen gelten.
Airline-Vergleich
Bei anderen Airlines variieren die Bestimmungen. Ryanair erlaubt Powerbanks nur im Handgepäck, verbietet aber nicht ausdrücklich deren Nutzung an Bord – sofern die Stromversorgung des Flugzeugs dies überhaupt ermöglicht. British Airways gestattet Powerbanks bis 100 Wattstunden ohne vorherige Genehmigung, während Geräte mit höherer Kapazität eine Zustimmung erfordern. Die Nutzung während des Fluges ist grundsätzlich erlaubt, solange die Crew nichts anderes anordnet. Emirates lässt Powerbanks zwar im Handgepäck zu, untersagt jedoch explizit deren Aufladung während des Fluges. Auch hier gilt: Keine Beförderung im aufgegebenen Gepäck.
Obwohl die grundlegenden Sicherheitsprinzipien bei allen Fluggesellschaften ähnlich sind – Beförderung nur im Handgepäck, Kapazitätsbegrenzungen und Verbot im Frachtraum – unterscheiden sich die Details je nach Airline deutlich. Mit ihren neuen Vorschriften zählt die Lufthansa Group künftig zu den Fluggesellschaften mit den strengeren Regelungen, da sie sowohl die Nutzung als auch das Laden von Powerbanks vollständig verbietet.
Die verschärften Bestimmungen der Lufthansa Group bedeuten für Reisende zwar weniger Flexibilität, schaffen aber gleichzeitig mehr Klarheit.
Fluggäste sollten sich vor Reiseantritt stets bei ihrer jeweiligen Airline über die aktuellen Vorschriften informieren, um Probleme beim Check-in zu vermeiden und gleichzeitig zur Sicherheit aller Passagiere beizutragen.