Europas digitale Grenzrevolution stockt und das hat Folgen für Millionen Reisende, die bald eine Genehmigung brauchen.
Die anhaltenden Schwierigkeiten bei der Einführung neuer EU-Grenzkontrollsysteme könnten eine weitere wichtige Reiseregelung verzögern. Nachdem das Ein- und Ausreisesystem (EES) für erhebliche Probleme und lange Staus an den Außengrenzen gesorgt hatte, ist nun auch der Starttermin des Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystems (ETIAS) ungewiss.
Wie die Financial Times berichtet, könnte die Einführung von ETIAS auf das kommende Jahr verschoben werden – als direkte Folge der Anlaufschwierigkeiten, die das EES bei der Umsetzung begleitet haben. Nach aktuellem Stand der Europäischen Kommission ist die Inbetriebnahme von ETIAS im letzten Quartal 2026 vorgesehen, wobei das genaue Datum erst wenige Monate vor dem Start offiziell bekanntgegeben wird.
Von dieser Entwicklung sind unter anderem Bürgerinnen und Bürger Bosnien-Herzegowinas unmittelbar betroffen. Sie zählen zu jenen Reisenden, für die beim Grenzübertritt in die EU besondere Einreiseregelungen gelten – zunächst über das EES, künftig auch über ETIAS.
ETIAS im Detail
Das neue System richtet sich an Staatsangehörige von Drittstaaten, die für einen Kurzaufenthalt im Schengen-Raum kein Visum benötigen. Dazu gehören etwa Reisende aus dem Vereinigten Königreich, Australien, den USA und Kanada. Sie alle werden künftig verpflichtet sein, vor der Einreise eine elektronische Reisegenehmigung einzuholen.
Der Antrag erfolgt online: Reisende füllen ein Formular aus, geben persönliche Daten an, beantworten Sicherheitsfragen und entrichten eine Gebühr von 20 Euro. Die erteilte Genehmigung wird elektronisch mit dem jeweiligen Reisepass verknüpft und ist entweder drei Jahre lang gültig oder bis zum Ablauf der Reisepassgültigkeit – je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.
Ausnahmen & Pflichten
Insgesamt wird ETIAS für Reisende aus rund 60 Nicht-EU-Staaten verpflichtend sein, wobei bestimmte Ausnahmen vorgesehen sind. Für Kinder unter 18 Jahren sowie Personen über 70 Jahren entfällt die Gebühr – die Pflicht zur Beantragung der Reisegenehmigung bleibt jedoch auch für sie bestehen.