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Grenzregelung

Sommer-Grenze: BiH und Kroatien öffnen mehr Übergänge – aber nicht für alle

Sommer-Grenze: BiH und Kroatien öffnen mehr Übergänge – aber nicht für alle
Foto: KOSMO
3 Min. Lesezeit |

Mehr Übergänge, längere Öffnungszeiten – doch für manche Reisende gelten trotzdem strenge Ausnahmen.

Die gemischte Kommission zur Überwachung der Umsetzung des Vertrags zwischen Bosnien-Herzegowina und Kroatien über Grenzübergänge hat eine Reihe von Beschlüssen verabschiedet, mit denen der grenzüberschreitende Personenverkehr zwischen den beiden Ländern für die Sommermonate vorübergehend ausgeweitet wird. Konkret wurde festgelegt, dass über mehrere bislang nur für den lokalen Grenzverkehr vorgesehene Übergänge künftig auch internationaler Personenverkehr abgewickelt werden kann – und zwar rund um die Uhr.

Bis 1. Oktober dieses Jahres wird internationaler Personenverkehr über die ständigen Grenzübergänge Citluk–Jovica Most und Drinovci–Sebisina ermöglicht. Für denselben Zeitraum von drei Monaten gilt diese Regelung auch für die Übergänge Duzi–Imotica, Subasici–Dvorine, Vinica–Arzano Pazar sowie Zagrad–Pasin Potok.

Erweiterte Übergänge

Darüber hinaus beschloss die Kommission die vorübergehende Öffnung der Übergänge Gabela–Gabela Polje I, Hadzin Potok–Bogovolja, Orahov Do–Slano, Kozarska Dubica–Hrvatska Dubica, Vaganj–Bili Brig sowie Drinovacko Brdo–Slivno für den internationalen Personenverkehr. Diese Maßnahme gilt für drei Monate ab dem Zeitpunkt der Beschlussfassung, längstens jedoch bis zur nächsten Sitzung der Kommission.

Im gleichen Zeitraum wurden auch die Öffnungszeiten der Übergänge Trzacka Rastela–Kordunski Ljeskovac, Kaldrma–Licka Kaldrma und Prolog–Podprolog auf einen 24-Stunden-Betrieb ausgedehnt. Trotz der generellen Erweiterung des Grenzübertrittsregimes müssen bestimmte Reisende an einzelnen Übergängen weiterhin mit Einschränkungen rechnen.

EES-Einschränkungen

Nach Angaben des kroatischen Innenministeriums sind an den vorübergehend für den internationalen Verkehr geöffneten Übergängen Vinica, Subasici und Vir die technischen Voraussetzungen für die Abfertigung jener Reisenden noch nicht erfüllt, die den Verfahren des europäischen Ein- und Ausreisesystems (EES, digitales EU-Grenzkontrollsystem) unterliegen. Das betrifft insbesondere Staatsangehörige von Drittstaaten, die nicht über einen geregelten Aufenthaltsstatus in einem EU-Mitgliedstaat verfügen – darunter auch bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ohne entsprechenden Aufenthaltstitel.

Sie können diese Übergänge bis auf Weiteres nicht für die Einreise nach Kroatien und in die Europäische Union nutzen und werden auf Grenzübergänge verwiesen, an denen das EES bereits vollständig implementiert ist. Zagreb gibt an, dieses Regime so lange aufrechtzuerhalten, bis die erforderliche technische Infrastruktur an den betroffenen Übergängen bereitsteht.

Die Grenzpolizei von Bosnien-Herzegowina versicherte, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um einen sicheren und reibungslosen Grenzübertritt ohne unnötige Verzögerungen zu gewährleisten. Reisenden wird empfohlen, sich vor Antritt der Reise über die jeweils aktuellen Einreisebedingungen zu informieren und bevorzugt jene internationalen Grenzübergänge zu nutzen, an denen sämtliche vorgeschriebenen Verfahren vollständig angewendet werden können.

Die Behörde kündigte zudem an, die Öffentlichkeit weiterhin zeitnah über alle Änderungen zu informieren, die den Grenzübertritt beeinflussen könnten.

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KO KOSMO-Redaktion
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