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Sicherheitsreform

Nach Grazer Amoklauf: Neues Waffengesetz ab heute gültig

Nach Grazer Amoklauf: Neues Waffengesetz ab heute gültig
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Nach dem tödlichen Amoklauf in Graz greift die Regierung durch: Das verschärfte Waffenrecht bringt längere Wartezeiten und höhere Altersgrenzen für Schusswaffenbesitzer.

Nach dem Amoklauf in Graz, bei dem im Jänner zehn Menschen ums Leben kamen, hat die Regierung nun konkrete Verschärfungen des Waffenrechts beschlossen. Besonders brisant: Der Täter verfügte trotz dokumentierter psychologischer Auffälligkeiten bei der Musterung über legal erworbene Schusswaffen.

Die ersten Maßnahmen des reformierten Waffengesetzes treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Künftig können Waffenbehörden bei der Bearbeitung von Anträgen für waffenrechtliche Dokumente die Gutachten der Stellungskommission (Musterungsbehörde) des Bundesheeres einsehen. Dies soll verhindern, dass Personen mit attestierten psychischen Problemen Zugang zu Schusswaffen erhalten.

Parallel dazu wird die sogenannte Abkühlphase zwischen Waffenkauf und tatsächlicher Aushändigung deutlich verlängert – von bisher drei Tagen auf nunmehr vier Wochen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, impulsive Waffenkäufe in emotional aufgeladenen Situationen zu unterbinden.

„Die ersten Änderungen beim verbesserten Waffengesetz, nämlich ordentlicher Informationsaustausch zwischen den Behörden und die Verlängerung der sogenannten Abkühlphase, gelten ab sofort. Weitere notwendige Verschärfungen, ohne praktische Auswirkungen auf gut ausgebildete und streng geprüfte Jäger und Schützen, kommen bis Mitte nächsten Jahres„, erklärte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP).

Weitere Reformschritte

Für Mitte 2026 plant das Innenministerium eine zweite Reformwelle, die nach der notwendigen Anpassung des Zentralen Waffenregisters umgesetzt werden soll. Diese umfasst eine Verschärfung der Prüfkriterien für die waffenrechtliche Verlässlichkeit sowie höhere Anforderungen an klinisch-psychologische Gutachten. Neu eingeführt werden zudem verpflichtende Explorationsgespräche (psychologische Tiefeninterviews) und aktualisierte Testverfahren. Wer innerhalb eines Jahres zweimal negativ beurteilt wird, muss künftig mit einer zehnjährigen Sperrfrist rechnen.

Höheres Mindestalter

Besonders einschneidend ist die geplante Anhebung des Mindestalters für den Erwerb von Schusswaffen. Bei Waffen der Kategorien A und B steigt die Altersgrenze von 21 auf 25 Jahre, bei Kategorie C sogar von 18 auf 25 Jahre. Ausnahmen bleiben für Personen bestehen, die Waffen aus beruflichen Gründen benötigen. Zudem wird die Probephase für Erstbewilligungen auf fünf Jahre ausgedehnt.

Die Polizei erhält erweiterte Kontrollbefugnisse im Umfeld von Bildungseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten.

Auch der private Waffenhandel soll strengeren Regelungen unterworfen werden.

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KO KOSMO-Redaktion
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