Ein 29-jähriger Mann aus Bosnien wurde nach einem Zwischenfall in einem Zug nach Dornbirn vor dem Landesgericht Feldkirch verurteilt. Der Vorfall ereignete sich im Mai, als der Mann ohne gültiges Ticket unterwegs war und sich der Kontrolle entziehen wollte. Als der Zugbegleiter ihn zur Überprüfung aufforderte, reagierte der Schwarzfahrer mit einem Angriff und schlug dem Bahnmitarbeiter ein Skateboard ins Gesicht.
Beim anberaumten Gerichtstermin in Feldkirch glänzte der Beschuldigte durch Abwesenheit, obwohl er sowohl seinem Verteidiger als auch seiner Bewährungshelferin zugesichert hatte, zu erscheinen und dem verletzten Zugbegleiter ein Schmerzensgeld von 100 Euro zu zahlen. Sämtliche Versuche, den Mann ausfindig zu machen, blieben erfolglos – weder an seiner Wohnadresse noch an seinem Arbeitsplatz in Hörbranz war er anzutreffen. Auch telefonisch war er nicht erreichbar, da sein Mobiltelefon ausgeschaltet war.
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Zehn Monate Haft
Richter Theo Rümmele sah dennoch die Voraussetzungen für eine Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten als erfüllt an und verhängte eine unbedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten. „Die Voraussetzungen für eine Verurteilung in Abwesenheit sind gegeben“, erklärte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Ausschlaggebend für die Strafhöhe war die umfangreiche Vorstrafenbelastung des Mannes – insgesamt 13 Verurteilungen, davon acht einschlägiger Natur, ließen keinen Raum für eine mildere Beurteilung.
Angriff im Zug
Der Tathergang begann damit, dass sich der Fahrgast ohne Ticket in der Behindertentoilette des Zuges versteckte, um der Kontrolle zu entgehen. Als der Schaffner die Tür öffnete, attackierte ihn der 29-Jährige unmittelbar mit seinem Skateboard. Der 25-jährige Zugbegleiter kam mit einer Prellung an der Lippe vergleichsweise glimpflich davon. Die Identifizierung des Täters gelang rasch durch Aufnahmen der Überwachungskamera.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.