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Verurteilung

Bombendroher verurteilt: Schweizer terrorisierte Österreich

Bombendroher verurteilt: Schweizer terrorisierte Österreich
Symbolbild FOTO: iStock
3 Min. Lesezeit |

Ein Schweizer, der mehrere Bombendrohungen gegen österreichische Einrichtungen verschickt hatte, wurde in seiner Heimat zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Das zuständige Kreisgericht See-Gaster in St. Gallen verhängte zusätzlich eine dreimonatige Probezeit und verpflichtete den Verurteilten zur Übernahme der Verfahrenskosten, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Die Verurteilung erfolgte bereits Ende September wegen mehrfachen falschen Alarms, versuchter Nötigung, versuchter Gewalt oder Drohung gegen Behörden sowie mehrfacher falscher Anschuldigung. Nach Einschätzung des Gerichtssprechers dürfte das Urteil in Kürze rechtskräftig werden.

Die österreichischen Behörden sahen sich im vergangenen Herbst mit einer monatelangen Serie von Drohungen konfrontiert. Der Staatsschutz identifizierte schließlich einen 20-jährigen Schweizer als mutmaßlichen Täter, der offenbar aus einer psychiatrischen Einrichtung heraus agierte. Es folgte ein komplizierter Prozess zwischen den Behörden beider Länder, der nun in der Verurteilung des Mannes in der Schweiz mündete.

Welche konkreten Drohungen in Österreich dem Verurteilten zugerechnet werden, ließ das Gericht offen. Der Sprecher der ermittelnden Staatsanwaltschaft St. Gallen, Leo-Philippe Menzel, stellte jedoch klar, dass es sich „nicht um die großen Fälle“ handle. Die Anklagebehörde habe zudem einzelne Tatvorwürfe eingestellt – Entscheidungen, die im Gegensatz zum Gerichtsurteil bereits rechtskräftig seien und zu denen er keine weiteren Auskünfte erteilen könne.

Monatelange Drohserie

Im Herbst des Vorjahres waren zahlreiche Droh-E-Mails an verschiedene Landespolizeidirektionen, Bahnhöfe, Schulen, Einkaufszentren und andere Einrichtungen wie das Wiener Landesgericht verschickt worden. Das Innenministerium bezifferte die Gesamtzahl der Drohungen im Oktober 2024 auf 27. Die österreichischen Sicherheitsbehörden unter Führung der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) ermittelten den damals 20-jährigen Schweizer als Verdächtigen und erwirkten einen EU-Haftbefehl.

Die Schweizer Exekutive führte daraufhin eine Hausdurchsuchung bei ihm durch. Eine Auslieferung an Österreich scheiterte jedoch, da der Beschuldigte einer Überstellung hätte zustimmen müssen. Daraufhin übernahm die Staatsanwaltschaft St. Gallen auf Grundlage eines Rechtshilfeersuchens das Verfahren.

Deutsche Verbindungen

Mittlerweile haben die Ermittlungen ergeben, dass für den größeren Teil der Drohserie vermutlich eine Gruppe aus Deutschland verantwortlich ist. „Wir haben dazu ein Rechtshilfeersuchen an mehrere Behörden geschickt“, erklärte Ulrike Breiteneder von der in Österreich federführenden Staatsanwaltschaft Linz. Unter anderem stehe das deutsche Bundeskriminalamt im Austausch mit den österreichischen Behörden.

Die Identität der Gruppenmitglieder und deren Motive bleiben bislang im Dunkeln.

Auch ob der verurteilte Schweizer Verbindungen zu dieser Gruppe unterhielt, wie anfänglich vermutet, wurde von den Behörden nicht abschließend beantwortet.

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KO KOSMO-Redaktion
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