Keine Artikel gefunden
Versuche einen anderen Suchbegriff
Terrorprozess

Nach Schul-Anschlag-Plan erneut Terrorverdacht – Jugendlicher vor Gericht

Nach Schul-Anschlag-Plan erneut Terrorverdacht – Jugendlicher vor Gericht
(Symbolbild FOTO: iStock)
3 Min. Lesezeit |

Trotz Bewährung und Deradikalisierungsprogramm suchte der vorbestrafte Obersteirer weiter nach Bombenbauanleitungen. Nun steht er erneut vor Gericht.

Ein 18-jähriger Obersteirer musste sich am Mittwoch vor dem Landesgericht Leoben wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der Terrororganisation IS verantworten. Der junge Mann war dem Gericht bereits bekannt – im Jahr 2023 war er wegen geplanter Anschläge auf eine Schule in Bruck an der Mur (Steiermark) zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt worden. Obwohl ihm damals Bewährungshilfe und Deradikalisierungsmaßnahmen auferlegt wurden, scheint dies wenig Wirkung gezeigt zu haben.

Nach Erkenntnissen des FBI, das den österreichischen Verfassungsschutz informierte, soll der Angeklagte trotz seiner Vorverurteilung im Internet nach Anleitungen zum Bombenbau gesucht haben. Bei Hausdurchsuchungen entdeckten die Ermittler belastendes Material wie extremistische Videos, Bilder und verschlüsselte Datenträger. Der Beschuldigte wies sämtliche Anschuldigungen zurück, räumte jedoch ein, ein Leben in einem „liberalen Kalifat“ anzustreben.

⇢ ÖVP-Vorstoß: Fußfessel für radikalisierte Islamisten

Die Anklagebehörde wirft dem 18-Jährigen das Verbrechen der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation vor, sowie das Vergehen der Anleitung zur Begehung terroristischer Straftaten. Die Staatsanwältin betonte, der Angeklagte habe sich im Wesentlichen „gleich gelagerter Tathandlungen“ wie bereits zuvor schuldig gemacht und sich nur „scheinbar vom radikalen Gedankengut und dem IS distanziert“. Der junge Mann plädierte auf nicht schuldig, obwohl auf seinen elektronischen Geräten einschlägiges Material sichergestellt wurde.

Widersprüchliche Aussagen

Vor Gericht behauptete der Beschuldigte, die bisherige Haftzeit habe ihn verändert und die Deradikalisierungsmaßnahmen hätten „gut funktioniert“. Dennoch bekräftigte er seine Überzeugung, dass ein Leben im Kalifat „erstrebenswert“ sei – allerdings in einem „im Geist des Propheten und nicht nach dem IS“. Er distanzierte sich vom wahllos tötenden IS und beteuerte, für ein „liberales Kalifat“ einzutreten.

Die zuständigen Betreuer schätzen den jungen Mann jedoch als hochgradig gefährlich ein. Die Staatsanwältin hob hervor, dass er im Vergleich zu früher seine „digitalen Spuren“ deutlich besser verschleiert habe. Laut FBI-Informationen hatte der Angeklagte im Februar 2025 ein spezielles Betriebssystem heruntergeladen, das spurenloses Surfen ermöglicht. Bei ihm wurden vier USB-Sticks gefunden, von denen einer verschlüsselt war. Den Inhalt wollte der 18-Jährige nicht preisgeben.

Der vorsitzende Richter konfrontierte den Angeklagten: „Wenn Sie ein so harmloses Kalifat wollen, warum lassen Sie uns das nicht sehen?“ Der junge Mann entgegnete lediglich, dies sei sein Recht. Auf seinem Computer wurde ein Video entdeckt, in dem westliche Dschihadisten zu „einfachen, unkomplizierten Anschlägen“ im Namen des IS aufgerufen werden. Als Vorbild wurde unter anderem der Anschlag auf einen LGBTQ-Club in Orlando 2016 genannt, bei dem 49 Menschen getötet wurden.

Belastendes Material

Die Auswertung seines Mobiltelefons ergab, dass der Beschuldigte auf TikTok zahlreichen radikalen Predigern folgte, die er auch vor Gericht identifizieren konnte. Auf die Frage der beisitzenden Richterin konnte er hingegen keinen einzigen liberalen muslimischen Gelehrten namentlich nennen.

In ihrem Schlussplädoyer bezeichnete die Staatsanwältin den Angeklagten angesichts seiner Einstellung und Ansichten als „tickende Zeitbombe“ und verwies darauf, dass ausschließlich belastendes Material gefunden wurde. Die Verteidigung betonte dagegen, dass keine konkreten Baupläne auf seinen Geräten entdeckt worden seien.

Das Gericht verhängte schließlich eine dreijährige unbedingte Freiheitsstrafe gegen den 18-Jährigen. Zusätzlich wurde die bedingte Strafnachsicht aus dem ersten Verfahren widerrufen.

„Sie haben aus sämtlichen sozialen Unterstützungen nichts gelernt, daher ist eine hohe Strafe nötig“, begründete der Richter das nicht rechtskräftige Urteil. „Wir hoffen, dass Sie eine Abkehr von dem finden, was wir bei Ihnen gefunden haben.“

Unabhängiger Journalismus braucht Unterstützung

Guter Journalismus entsteht nicht nebenbei. Gründliche Recherche, sorgfältige Faktenprüfung und eine kritische Einordnung brauchen Zeit, Erfahrung und Ressourcen. Damit wir weiterhin unabhängig berichten können – frei von politischem oder wirtschaftlichem Einfluss – sind wir auf deine Unterstützung angewiesen.

Hilf mit, unabhängigen Journalismus zu sichern.
KO KOSMO-Redaktion
Teilen