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AB JULI

Neuer Bonus für alle: So könnt ihr bis zu 2.000 Euro bekommen

BONUS_GELD
(FOTO: iStock)

Das lange Warten hat ein Enddatum: Vom 15. Juli an können geschickte Heimwerker und Renovierungsfreudige den viel diskutierten Handwerkerbonus online beanspruchen. Mit einem finanziellen Kraftakt von zwei Milliarden Euro ergreift die heimische Regierung Maßnahmen zur Belebung des Bau- und Handwerksektors. Besonders erwartet wurde die Präzisierung der Antragsmodalitäten, die nun durch das Wirtschaftsministerium verkündet wurden, wie aus einem Bericht des „Standard“ hervorgeht.

Das Antragsprozedere gestaltet sich dabei denkbar nutzerfreundlich. Über eine speziell eingerichtete Webseite können Handwerkerleistungen geltend gemacht werden, wobei bereits ab dem 1. März erbrachte Arbeiten berücksichtigt werden können – ein cleverer Schachzug gegen eine drohende Antragsflut direkt nach dem Start. Ein paar Klicks, die Eingabe von Name, Adresse und IBAN sowie das Hochladen der Handwerkerrechnung genügen, um den Antrag ins Rollen zu bringen. Für die Verifizierung der persönlichen Daten steht die digitale ID Austria bereit, alternativ können Antragstellende ihren Lichtbildausweis hochladen.

Fördersumme verdoppeln

Die Förderung lockt mit einer Obergrenze von 2.000 Euro für dieses Jahr und bis zu 1.500 Euro für 2025, was 20 Prozent der Rechnungssumme entspricht. Der Bonus ist auf eine Person begrenzt, jedoch nicht auf einen Haushalt – somit können beispielsweise in einer Partnerschaft beide voneinander unabhängig beantragen und die Fördersumme verdoppeln. Dabei ist die kleinste einrechenbare Rechnung auf 50 Euro festgelegt, während die Gesamtkosten mindestens 500 Euro betragen müssen. Mit einem Gesamtbudget von 300 Millionen Euro für die Aktion, die bis Ende 2025 läuft, können viele Haushalte profitieren.

Rechnungen sammeln lohnt sich

Auch die Sammlung mehrerer kleinerer Arbeiten kann sich auszahlen – solange jede einzelne Rechnung die Mindesthöhe erreicht. Das Antragsfenster erstreckt sich über einen großzügigen Zeitrahmen, der die Leistungen von Handwerkern ab März 2024 bis zum letzten Tag des Jahres 2025 einbezieht.