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FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

Neuer Corona-Bonus kommt: Diese Personen bekommen nun 150 Euro mehr

(FOTO: iStockphoto)

Die Regierungsparteien haben einen neuerlichen Corona-Bonus beschlossen. Dieser soll als Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro ausbezahlt werden. Wer bekommt ihn?

Der neue Corona-Bonus soll als Teuerungsausgleich für die gestiegene Inflationsrate der letzten Monate und als Heizkostenzuschuss, bzw. als Dank für außergewöhnliche Leistungen in der Pandemie dienen. Die neue Sozialleistung soll für Ausgleichzulagenbezieher beziehungsweise Pensionisten und Studierende mit Stipendium oder Studienbeihilfe gelten, wie ÖVP-Klubobmann August Wöginger und Grünen-Klubchefin Sigrid Maurer am Mittwoch bekannt gaben. 

46.000 Studierende profitieren von Bonus
„Studierende, die auf Grund eines Bescheides der Studienbeihilfenbehörde für November 2021 Studienbeihilfe oder ein Mobilitätsstipendium beziehen, bekommen von der Studienbeihilfenbehörde zusätzlich zur Studienbeihilfe oder zum Mobilitätsstipendium einen einmaligen Betrag von 150 Euro ausbezahlt, ohne dass es dafür eines eigenen Antrages bedarf“, erklärt Wöginger. In Österreich seien davon laut Regierung rund 46.000 Personen betroffen.

Auch alle Ausgleichzulagenbezieher beziehungsweise Pensionisten sollen die Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro zu ihrer Dezemberpension dazubekommen, so Wöginger. Auch diese Einmalzahlung soll automatisch und ganz ohne Antrag erfolgen.

Steuer-Zuckerl für außergewöhnliche Leistungen
Als dritte Gruppe wurden von der Regierung Mitarbeiter bedacht, „die aufgrund der anhaltenden COVID-19-Krisensituation im Kalenderjahr 2021 Außergewöhnliches geleistet haben und dafür von ihren Arbeitgebern extra belohnt werden.“ Jene Bonuszahlungen und Zulagen sollen wieder bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei sein.

„Die Zahlungen dürfen bisher nicht gewährt worden sein und ausschließlich zum Zweck der Belohnung im Zusammenhang mit COVID-19 stehen“, so Wöginger zu den Voraussetzungen. Allerdings darf man, wenn man 2020 bereits eine steuerfreie Zahlung ausbezahlt hat, heuer wieder eine tätigen. Allerdings müssen diese Zahlungen in den Kalendermonaten Dezember 2021, Jänner oder Februar 2022 geleistet werden.

Quellen und Links: