Österreichs energiehungrige Industrie bekommt frisches Geld: 150 Millionen Euro sollen in den nächsten zwei Jahren fließen. Der Wirtschaftsminister sieht darin einen Schutzschild gegen Abwanderung.
Die energieintensive Industrie Österreichs kann in den kommenden zwei Jahren mit finanzieller Entlastung rechnen. Das Wirtschaftsministerium plant für 2025 und 2026 einen Strompreiskostenausgleich im Gesamtvolumen von 150 Millionen Euro, aufgeteilt auf jeweils 75 Millionen Euro pro Jahr. Diese Maßnahme setzt die Unterstützungspolitik fort, nachdem 2022 bereits 44 Unternehmen mit insgesamt 185 Millionen Euro gefördert wurden. In den beiden Folgejahren 2023 und 2024 blieben vergleichbare Hilfen allerdings aus.
Trotz eines deutlichen Rückgangs der Strompreise um etwa 75 Prozent seit 2022 sieht das Ministerium weiterhin Handlungsbedarf. Als Begründung werden der anhaltende CO₂-Preis sowie der internationale Konkurrenzdruck angeführt. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) betrachtet den Industriestrom-Bonus als notwendigen Schritt gegen die Abwanderungsgefahr energieintensiver Unternehmen.
Abwanderungsgefahr bekämpfen
Er warnt vor einer schleichenden Deindustrialisierung und betont die Notwendigkeit, den Wirtschaftsstandort wettbewerbsfähig zu halten. Da Österreich bei den Energiekosten im europäischen Mittelfeld rangiere, seien zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen erforderlich.
Obwohl das Wirtschaftsministerium die Notwendigkeit der Förderung mit drohender Abwanderung begründet, liegt eine offizielle Evaluierung der 2022 ausgezahlten 185 Millionen Euro bislang nicht vor. Konkrete Analysen zur Wirksamkeit der damaligen Fördermaßnahmen in Bezug auf verhinderte Standortverlagerungen wurden bisher nicht veröffentlicht.
Anspruchsberechtigt für die Förderung sind Betriebe mit einem jährlichen Stromverbrauch von mindestens 1 Gigawattstunde. Als Voraussetzung für den Erhalt der Mittel müssen sich die Unternehmen zu Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen verpflichten. Die Initiative verfolgt neben der kurzfristigen Entlastung auch langfristige Ziele zur Verbesserung von Energieverbrauch und Klimaschutz.
Anders als beim früheren Strombonus sind die neuen Fördergelder erstmals verpflichtend an nachweisbare Energieeffizienzmaßnahmen gekoppelt. Unternehmen müssen entweder bereits getätigte Maßnahmen nachweisen oder sich zu neuen Investitionen verpflichten. Die genauen Nachweisverfahren werden nach dem Ministerratsbeschluss finalisiert.
Sozialtarif geplant
Neben der Industrieförderung kündigt das Wirtschaftsministerium auch Entlastungen für Privathaushalte in Form eines Sozialtarifs an. Derzeit arbeite man intensiv an der Umsetzung des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWG) sowie des Energieabgabenvergütungsgesetzes (EABG).
Das Ministerium möchte vom bisherigen Grundsatz „Klimaschutz um jeden Strompreis“ abrücken und künftig Versorgungssicherheit, Leistbarkeit und Klimaschutz gleichrangig behandeln.