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Haustiere

Neues EU-Gesetz: Diese Kosten kommen auf Hunde- und Katzenbesitzer zu

Hund Katze
FOTO: iStock/Sandra Vrekic

Ein Mikrochip für jedes Haustier und Verkaufsverbote in Zoohandlungen – die EU greift mit neuen Regeln tief in den Alltag von Tierhaltern ein.

Das EU-Parlament hat am 19. Juni mit breiter Mehrheit einen Gesetzesentwurf angenommen, der tiefgreifende Veränderungen für Haustierhalter mit sich bringen wird. Künftig müssen sämtliche Hunde und Katzen in der Europäischen Union mit einem Mikrochip ausgestattet und in einer zentralen europäischen Datenbank erfasst werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, sowohl die Rückführung entlaufener Tiere zu erleichtern als auch den florierenden illegalen Heimtierhandel einzudämmen, der jährlich Umsätze von etwa 1,3 Milliarden Euro generiert.

Der Gesetzesentwurf untersagt zudem EU-weit die Kreuzung von Haustieren mit Wildtieren. Besonders Katzen sollen dadurch vor erzwungenen Paarungen mit Wildkatern geschützt werden – ein Missstand, den Tierschutzverbände seit Jahren anprangern. Für den Onlinehandel werden ebenfalls strengere Regeln eingeführt: Zwar bleibt der Verkauf über digitale Plattformen grundsätzlich erlaubt, jedoch müssen Anbieter künftig klar identifizierbar sein und strengen Auflagen entsprechen, um die bislang problematische Anonymität im Tierhandel zu beseitigen.

Ein weiterer zentraler Aspekt des Gesetzes ist das vom Europäischen Parlament befürwortete generelle Verbot des Verkaufs von Hunden und Katzen in Zoofachgeschäften. Während in Deutschland laut Angaben des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe bereits heute kaum noch Tiere im stationären Handel angeboten werden, ist die Praxis in anderen EU-Ländern noch verbreitet – mit Welpen in Schaufenstern und daraus resultierenden Spontankäufen. Diese Verkaufspraxis soll künftig unterbunden werden.

Neue Pflichten

Für Privatpersonen bringt die neue Gesetzgebung sowohl finanzielle als auch organisatorische Verpflichtungen mit sich. Der Entwurf sieht allerdings großzügige Übergangsfristen vor: Hundehalter haben zehn Jahre, Katzenbesitzer sogar 15 Jahre Zeit, um der Chip-Pflicht nachzukommen. Die ursprünglich geplanten Fristen waren deutlich kürzer angesetzt. Für gewerbliche Händler und Züchter greifen die neuen Bestimmungen jedoch bereits nach vier Jahren. Die Implantation des Mikrochips durch einen Tierarzt schlägt je nach Region mit Kosten zwischen 50 und 100 Euro zu Buche – ein zusätzlicher finanzieller Aufwand neben den üblichen Ausgaben für Futter, Versicherung und Steuer.

Auch Züchter müssen sich auf verschärfte Vorschriften einstellen, unabhängig davon, ob es sich um große kommerzielle Betriebe oder kleine Hobbyzüchter handelt. Zu den verpflichtenden Auflagen zählen künftig unter anderem artgerechte Haltungsbedingungen, angemessene tierärztliche Versorgung und wirksame Maßnahmen zum Schutz vor Misshandlung. Verboten werden Inzucht zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Nachkommen sowie sogenannte Qualzuchten – beispielsweise bei Rassen mit chronischen Atemproblemen. Ebenso untersagt wird das dauerhafte Anketten von Hunden oder die Verwendung von Stachelhalsbändern ohne Sicherungsvorrichtung.

Gemischte Reaktionen

Die Reaktionen auf den Gesetzesentwurf fallen unterschiedlich aus. Das deutsche Landwirtschaftsministerium begrüßt die erzielte Einigung und bezeichnet den Aufwand für Tierhalter als “überschaubar”. Bei Tierschutzorganisationen zeigt sich ein gemischtes Bild: Die Tierschutzstiftung Vier Pfoten wertet die Entscheidung als “großartigen Schritt für mehr Tierschutz in Europa”. PETA hingegen kritisiert, dass die beschlossenen Maßnahmen den illegalen Welpenhandel nicht vollständig unterbinden würden. Die Organisation fordert ein generelles Verkaufsverbot im Internet – mit Ausnahmeregelungen für Tierheime und Schutzvereine.

Der Deutsche Tierschutzbund appelliert an Tierhalter, nicht die vollen Übergangsfristen auszuschöpfen, sondern ihre Hunde und Katzen bereits jetzt chippen und registrieren zu lassen. Dies diene nicht nur dem Schutz vor illegalem Handel, sondern erhöhe auch die Chancen, entlaufene Tiere rasch wiederzufinden.

Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen: Die Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten stehen noch bevor.

Diese könnten sich über mehrere Monate erstrecken, wobei an der grundsätzlichen Ausrichtung des Gesetzes voraussichtlich keine wesentlichen Änderungen mehr vorgenommen werden.