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Gesetzesänderung

Neues Gesetz: Bis zu sechs Monate Haft für Dickpics

Neues Gesetz: Bis zu sechs Monate Haft für Dickpics
FOTO: iStock
3 Min. Lesezeit |

Digitale sexuelle Belästigung wird in Österreich konsequent geahndet: Seit Montag drohen für unaufgeforderte Genitalbilder bis zu sechs Monate Haft.

Ab sofort ist das unaufgeforderte Versenden von Genitalbildern strafbar. Die seit Jahren von Frauenorganisationen und mehreren politischen Parteien geforderte Gesetzesänderung trat am 1. September 2025 in Kraft. Wer vorsätzlich und ohne Einwilligung Fotos von Geschlechtsteilen versendet – umgangssprachlich als „Dickpics“ bezeichnet – muss künftig mit strafrechtlichen Konsequenzen von bis zu sechs Monaten Haft oder einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen rechnen. Die neue Regelung zielt darauf ab, insbesondere Frauen vor digitaler sexueller Belästigung zu schützen.

Die gesetzliche Grundlage wurde von der Bundesregierung Mitte Juni initiiert und noch vor der parlamentarischen Sommerpause sowohl vom Nationalrat als auch vom Bundesrat verabschiedet. Durch die Novelle wird das unaufgeforderte Zusenden von Penisbildern nun als Form sexueller Belästigung eingestuft. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) bewertete die Maßnahme in einer Presseaussendung als „längst überfälligen Schritt“. „Denn ‚Dickpics‘ ungefragt aufs Handy zu bekommen, ist ein invasiver Übergriff in die Privatsphäre und löst bei Betroffenen neben Ärger oft auch Hilflosigkeit, Ekel und Scham aus“, so die Ministerin.

Die Ministerin betonte im Zuge der parlamentarischen Debatte, dass es sich um ein Offizialdelikt handelt, bei dem der Staat die Opfer – insbesondere Mädchen und Frauen – aktiv schützt. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft von Amts wegen tätig wird, sobald sie Kenntnis von einem entsprechenden Fall erhält.

Rechtliche Details

Nach der Gesetzesänderung ist es nun strafbar, Genitalbilder ohne vorherige Zustimmung „im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems zu übermitteln, wenn damit eine Belästigung einhergeht“. Die Regelung stellt klar, dass bei Einvernehmlichkeit keine Strafbarkeit vorliegt. Allerdings wird betont, dass die bloße Anwesenheit auf einer Dating-Plattform nicht automatisch als Einwilligung gewertet werden kann.

Das Verbot bezieht sich auf sowohl männliche als auch weibliche primäre Geschlechtsorgane, die den zentralen Bildinhalt darstellen. Zufällig im Hintergrund erkennbare Geschlechtsteile, etwa auf Strandfotos, fallen explizit nicht unter die Strafbarkeit. Die Regelung umfasst jedoch auch manipulierte oder durch künstliche Intelligenz erzeugte Bilder, sofern diese primäre Geschlechtsorgane realistisch darstellen. Sekundäre Geschlechtsmerkmale wie Brüste sind von der Regelung ausgenommen.

Digitale Anwendung

Die Strafbarkeit erstreckt sich auf sämtliche digitale Kommunikationswege: Messenger-Dienste, Social-Media-Postings, SMS, MMS, E-Mails sowie Übertragungen via Airdrop, Bluetooth oder sogar Fax. Sollte durch wiederholtes Versenden solcher Bilder ein schwerwiegenderer Tatbestand wie Stalking erfüllt werden, kommt die strengere Strafnorm zur Anwendung.

Bereits die Vorgängerregierung aus ÖVP und Grünen hatte eine entsprechende Regelung in Erwägung gezogen, diese jedoch nicht mehr umgesetzt. Mit dem nun geltenden Verbot wird eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt in nationales Recht überführt, die explizit die Schaffung eines Straftatbestands gegen sogenanntes „Cyberflashing“ vorschreibt.

Ähnliche gesetzliche Bestimmungen existieren bereits in anderen europäischen Ländern – in England und Wales beispielsweise ist das dort als „Cyberflashing“ (digitale Belästigung) bekannte Phänomen seit 2024 unter Strafe gestellt.

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KO KOSMO-Redaktion
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