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AUKTION

Novelle der StVO: Erste Versteigerung von Raser-Auto in Österreich

Novelle der StVO: Erste Versteigerung von Raser-Auto in Österreich
FOTO: iSTock/Spitzt-Foto/dorotheum.com
2 Min. Lesezeit |

In Österreich hat eine bislang einzigartige Versteigerung stattgefunden. Zum ersten Mal wurde ein beschlagnahmtes Auto, das einem Schnellfahrer entzogen worden war, verkauft.

Die Möglichkeit zur Versteigerung von Raser-Autos ist durch eine kürzlich in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) geschaffen worden. Praktiziert wurde dies im westlichen Bundesland Vorarlberg. Die Auktion wurde vom Auktionshaus Dorotheum online durchgeführt, wie „Der Standard“ am Donnerstag berichtete.

Details der Versteigerung

Das Fahrzeug, das mit 110 PS nicht als Hochleistungswagen gilt, wurde als „gründlich überholungs- bzw. reparaturbedürftig“ eingestuft und aufgelistet. Die Auktion startete mit einem Gebot von 2.000 Euro. Wobei der Zuschlag schließlich am 2. Oktober bei 6.800 Euro erteilt wurde. Laut den gesetzlichen Bestimmungen werden 70 Prozent des Erlöses dem Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds zugeführt, während 30 Prozent an die Gebietskörperschaft – in diesem Fall das Land Vorarlberg – gehen, das den Aufwand der Strafbehörde getragen hat.

FOTO: dorotheum.com
FOTO: dorotheum.com

Der Fahrer wurde von den Behörden gestoppt, als er außerhalb des Ortsgebietes mit einer Geschwindigkeit von 153 km/h unterwegs war, wo lediglich 80 km/h erlaubt sind. Dies führte zuerst zu einer vorläufigen und anschließend zur behördlichen Beschlagnahmung des Fahrzeugs. Daraufhin wurde ein Verfallsverfahren eingeleitet, welches letztlich zur Versteigerung des Autos führte.

Änderungen durch die StVO-Novelle und weitere Entwicklungen

Seit dem 1. März 2024 erlaubt die 34. Novelle der StVO, Fahrzeuge bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen direkt am Ort des Verstoßes zu beschlagnahmen und später zu versteigern. Dieses Gesetz betrifft diejenigen Fahrer, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h oder außerhalb des Ortsgebietes um über 70 km/h überschreiten.

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Nach Angaben von „Der Standard“ wurden in Österreich bisher 133 solcher Fahrzeuge vorläufig beschlagnahmt. Innerhalb von 14 Tagen wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine dauerhafte Beschlagnahme vorliegen, darunter die Besitzverhältnisse des Fahrzeugs und die Genauigkeit der Geschwindigkeitsmessung. Die Mehrzahl der Fahrzeuge musste bisher zurückgegeben werden, allerdings kann die Behörde ein Lenkverbot gegen das betroffene Fahrzeug verhängen. Insgesamt sind derzeit 13 Fahrzeuge endgültig beschlagnahmt worden, und es wird erwartet, dass weitere Versteigerungen folgen.