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RÜCKZAHLUNG

OGH bestätigt: Rückforderung rechtens, Malta bleibt jedoch stur

OGH bestätigt: Rückforderung rechtens, Malta bleibt jedoch stur
(Foto: pixabay)
4 Min. Lesezeit |

Obwohl es gegen das österreichische Gesetz verstößt, bieten Glücksspielunternehmen ihre Dienste an, ohne eine österreichische Glücksspiellizenz zu haben. Operiert wird etwa mit einer Lizenz von der Glücksspielbehörde aus Malta. Dabei beruft man sich auf die EU Dienstleistungsfreiheit. Zurecht? Das entscheidet nun der Europäische Gerichtshof. Denn der Oberste Gerichtshof in Österreich hat entschieden, dass Spieler ihre Verluste zurückfordern können, wenn sie im Online Casino mit maltesischer Lizenz spielen. Doch Malta bleibt hier stur.

Was passiert, wenn das Online Casino die Rückzahlung verweigert?

Das Angebot an Online Casinos ist enorm. Wer einen Vergleich durchführen will, wird feststellen, dass es zahlreiche Anbieter gibt, die mit umfangreichen Spielangeboten sowie Boni punkten und sich von der Konkurrenz abheben wollen. Einige der Anbieter werben damit, dass man nur 1 Euro einzahlen muss, andere hingegen, dass es einen Bonus ohne Einzahlung gibt. Dann gibt es Online Casinos, die ein Live Casino zur Verfügung stellen und viele Anbieter, die auch Sportwetten im Angebot haben. Wichtig ist, sich aber auch mit der Lizenz zu befassen. Denn die Lizenz steht für Seriosität. Aber ist es legal, wenn ein Online Casino in Österreich seine Dienste anbietet, aber keine österreichische Lizenz hat, sondern mit einer Lizenz von der Glücksspielbehörde aus Malta agiert?

Der Oberste Gerichtshof in Österreich – der OGH – hat nun ein Urteil gefällt, das den österreichischen Glücksspielern neue Wege eröffnet. Denn der OGH hat entschieden, dass österreichische Spieler ihre Verluste zurückholen können, falls der Anbieter mit einer Lizenz aus Malta operiert. Laut dem Urteil kann der Österreicher das Geld von der maltesischen Casino Bank einfordern – darauf beruft sich auch der Prozessfinanzierer Jufina. Weigert sich die Bank, so hat der Kläger die Möglichkeit, die Europäische Zentralbank – EZB – zu kontaktieren, die dann auf die Einlagen der Bank zugreifen soll, damit der Spieler zu seinem Geld kommt. Doch in der Praxis ist das nicht ganz so einfach.

Aktuell gibt es in Österreich nur Win2Day

In Österreich gibt es mit Win2Day nur eine Casino Austria-Tochter, die eine in Österreich anerkannte Lizenz hat und daher ihre Dienste zu 100 Prozent legal anbieten darf. Hat das Unternehmen eine maltesische Online Glücksspiellizenz, so ist das Angebot illegal. Wird in einem solchen Online Casino gespielt, hat der Spieler das Recht, dass er sein Geld zurückfordern kann. Während sich der OGH in seinem Urteil (3 Nc 72/24d) auf die Seite der Österreicher gestellt hat, hat hingegen der maltesische Gesetzgeber entschieden, seine Anbieter zu schützen. Das heißt, eine Rückzahlung wird erst eingeleitet, wenn es auch ein Urteil eines Gerichts in Malta gibt, was jedoch aufgrund der aktuellen Gesetzeslage verweigert wird. 

Auf Basis des Urteils 3 Nc 72/24d hat ein Geschädigter über das Bezirksgericht Salzburg dann erfolgreich geklagt: Die Höhe der Rückzahlung beträgt in diesem Fall 27.000 Euro. Jedoch gab es von Seiten der Bank keine Rückmeldung – nach vier Wochen wurde dann das Exekutionsverfahren eingeleitet bzw. wurde die Bank direkt geklagt. Tatsächlich hat der OGH in seinem Artikel anerkannt, dass es unzumutbar ist, wenn österreichischen Recht in Malta ignoriert und nicht vollstreckt wird, auch geht es darum, dass die maltesische Justiz auch weiterhin uneinsichtig ist und sich weigert, ein Gesetz vorzulegen, dass EU-konform ist. Aus diesem Grund ist nun der Europäische Gerichtshof – EuGH – an der Reihe.

Jetzt ist der EuGH an der Reihe

Der EuGH soll entscheiden, ob die maltesische Gesetzeslage EU-konform ist. Vor allem geht es auch darum, ob das Vollstreckungsurteil in Österreich nicht in Malta erwirkt werden muss. Mit der Tatsache, dass nach vier Wochen die zuständige Bank geklagt werden kann, gibt es zumindest eine Möglichkeit, dass der Spieler sein Geld erhält: „Jetzt können wir die maltesischen Gerichte umgehen und österreichische Vollstreckungsurteile erwirken. Damit haben wir diese Verfahren zurück in die europäische Rechtsstaatlichkeit geholt”, so Stefan Schleicher, der Jufina-Vorstand. 

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KO KOSMO-Redaktion
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