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EINSCHALTUNG

ORF-Beitrag: Fragen & Antworten

ORF Beitrag
FOTO: iStockphoto

1. Was ist der ORF-Beitrag?

Ab dem 1. Jänner 2024 wird der Österreichische Rundfunk (ORF) durch den ORF-Beitrag finanziert. Dieser ersetzt die bisherige GIS-Gebühr. Für alle, die bereits dabei sind, wird es automatisch günstiger.

Der ORF Beitrag in Höhe von monatlich 15,30 Euro (Berechnungsbasis) wird ab 1.1.2024 von der ORF-Beitrags Service GmbH eingehoben. In manchen Bundesländern ist eine Landesabgabe zu entrichten. Es ist ab 2024 nicht mehr entscheidend, ob Sie an Ihrer Adresse Radio und Fernsehgeräte haben oder nutzen.

Mit dem neuen ORF-Beitragsgesetz wird die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerechter. Denn jeder zahlt seinen Beitrag. Der ORF gehört allen und erfüllt einen demokratischen Auftrag. Ihre Unterstützung ermöglicht qualitativ hochwertige Programme und Angebote für alle Menschen in Österreich.

2. Wer hat den ORF-Beitrag zu bezahlen?

Pro Adresse an der zumindest eine Person über 18 Jahre Hauptwohnsitz gemeldet ist, muss nur einmal der ORF Beitrag entrichtet werden. Reine Nebenwohnsitz-Adressen (keine Hauptwohnsitz-Meldung) sind nicht beitragspflichtig.

3. Ich zahle bereits GIS-Gebühr?

Für alle, die bereits gemeldet sind, besteht kein Handlungsbedarf. Sie werden automatisch von der GIS-Gebühr auf den günstigeren ORF-Beitrag umgestellt.

Auch Ihre Befreiung bleibt aufrecht.

Sie bezahlen noch mit Zahlschein:
Jetzt bequem SEPA Lastschrift einrichten und nie wieder Zahlungsfristen versäumen.
👉 Daten ändern (Name, Adresse, Zahlungsmodalitäten)

Sie sind bereits bei der GIS gemeldet und wollen Ihre Daten korrigieren?
Nutzen Sie einfach unser Online-Formular.
👉 Daten ändern (Name, Adresse, Zahlungsmodalitäten)

4. Wer muss den ORF-Beitrag nicht bezahlen – wer kann sich befreien lassen?

Ein Antrag auf Befreiung von der Bezahlung des ORF-Beitrags kann wie bisher gestellt werden.

Testen Sie mit dem Befreiungsrechner in nur wenigen Schritten, ob Sie die Voraussetzungenfür eine Befreiung/Zuschussleistung grundsätzlich erfüllen.

👉 Befreiungsrechner

Wichtig zu wissen: Nur mit einem stattgebenden Befreiungs-Bescheid, erhalten Sie in Zukunft keine Zahlungsaufforderung

5. Sie sind noch nicht bei der GIS gemeldet?

Führen Sie bitte eine Registrierung durch: Registrieren bedeutet, dass eine Person als „beitragspflichtig“ zu definieren ist. Die beitragspflichtige Person ist dann ab 2024 für die Bezahlung des ORF Beitrags verantwortlich.

👉 Gleich online registrieren

Tipp: Mit Einrichtung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift) kann der Betrag auf 2-mal oder 6-mal im Jahr aufgeteilt werden. Beispielsweise ohne Landesabgabe: 6-mal 2 Monate in Höhe von 30,60 Euro, statt 1-mal 12 Monate in Höhe von 183,60 Euro.

Beim ORF-Beitrag dabei: orf.beitrag.at

Einfach online. Rund um die Uhr. Ohne Wartezeit. Registrieren, Adresse ändern und vieles mehr.

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Kontaktieren Sie uns:
Telefonisch: 0810 00 10 80
Mo-Fr: 07:00-19:00 Uhr
Email: service@orf.beitrag.at

Persönlich: Faulmanngasse 4, 1040 Wien
Mo-Fr: 08.00-18:00 Uhr
Post: ORF-Beitrags Service GmbH
Postfach 1000, 1051 Wien

*Hierbei handelt es sich um eine entgeltliche Einschaltung.