Unerlaubter Drohnenflug in der Sperrzone des Frankfurter Flughafens: Ein Kroate löst Sicherheitsalarm aus, doch der Fall ist anders als zunächst vermutet.
Kroate mit Drohne
Ein Vorfall mit einer Drohne in der Flugverbotszone des Frankfurter Flughafens hat erneut die Diskussion über Sicherheitslücken an sensiblen Infrastruktureinrichtungen entfacht. Ein 41-jähriger Kroate geriet ins Visier der Behörden, nachdem er dort unerlaubt eine Drohne hatte aufsteigen lassen. Der kroatische Konsul in Frankfurt am Main, Vedran Konjevod, stellte jedoch klar: „Der Mann wurde nicht verhaftet und ist kein russischer Spion.“ Die Polizei hat lediglich seine Personalien aufgenommen. Vermutlich kommt es zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Auch die Frankfurter Polizei bestätigte, dass keine Verbindung des Kroaten zu Russland besteht. Ein Sprecher brachte das Problem auf den Punkt: „Drohnen kann man heute kaufen wie Sand in der Wüste.“ Dem Mann drohen nun empfindliche Konsequenzen. Bei illegalen Drohnenflügen über kritischer Infrastruktur wie Gefängnissen, Militäranlagen oder Flughäfen können Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
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Mögliche Strafen
Sollte das Gericht den Vorfall als gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr bewerten, könnte es sogar zu einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren kommen. Der Zwischenfall reiht sich in eine Serie von Drohnensichtungen über Flughäfen und Militärbasen in Deutschland, Polen, dem Baltikum und weiteren westeuropäischen Ländern ein.
Keine Flugstörungen
Wie das Portal Fenix-magazin.de berichtet, rechtfertigte sich der Pilot damit, er habe „nur seine neu erworbene Drohne ausprobieren“ wollen. Im Gegensatz zu einem ähnlichen Vorfall in München, wo Drohnensichtungen an zwei aufeinanderfolgenden Abenden den Flugbetrieb massiv störten und zahlreiche Flüge ausfielen, blieb der Frankfurter Vorfall ohne Auswirkungen auf den laufenden Flugverkehr.