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Gesetzesänderung

Parkplatz-Abzocke vor dem Aus: Das müssen Autofahrer wissen

Parkplatz-Abzocke vor dem Aus: Das müssen Autofahrer wissen
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2 Min. Lesezeit |

Hohe Abmahnkosten für Falschparker sollen bald der Vergangenheit angehören. Die Regierung plant eine Reform, die Abmahnunternehmen das lukrative Geschäft vermiest.

Die Bundesregierung will mit einer gezielten Reform des Besitzstörungsrechts gegen die umstrittene Praxis von Abmahnunternehmen vorgehen, die auf privaten Parkplätzen Falschparker mit hohen Forderungen konfrontieren. Im Zentrum der Neuregelung steht eine deutliche Kostensenkung für gerichtliche Verfahren, wodurch außergerichtliche Abmahnungen finanziell unattraktiv werden sollen.

Derzeit werden von Betroffenen häufig Anwaltskosten von rund 400 Euro verlangt – ein lukratives Geschäftsmodell für spezialisierte Kanzleien. Die geplante Reform soll diese Praxis beenden: Die Bemessungsgrundlage wird auf 40 Euro gesenkt, wodurch künftig maximal etwa 100 Euro als Abschlagszahlung gefordert werden können.

Justizministerin Anna Sporrer erläuterte das Kernstück der Reform: „Wir werden die Bemessungsgrundlage senken, um die Verfahrenskosten auf etwa 100 Euro zu reduzieren.“ Damit soll den Abmahnunternehmen die wirtschaftliche Grundlage entzogen werden. „Das Institut der Besitzstörung bleibt erhalten, aber wir stoppen den Missbrauch dieses Rechtsinstruments“, betonte Sporrer. Sie rät Betroffenen, bei Erhalt entsprechender Schreiben nicht vorschnell zu zahlen, sondern sich beraten zu lassen.

Politische Unterstützung

Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer unterstrich bei der gemeinsamen Präsentation die rechtsstaatliche Dimension: „Unsere Rechtsordnung darf nicht zum Profit missbraucht werden.“ In die gleiche Kerbe schlug NEOS-Klubchef Yannick Shetty, der die Balance zwischen Eigentumsschutz und Rechtsmissbrauch hervorhob: „Besitzstörungsklagen müssen zum Schutz von Eigentum weiterhin möglich sein, dürfen aber nicht als anwaltliches Geschäftsmodell zweckentfremdet werden.“

Rechtliche Neuerungen

Die Gesetzesnovelle sieht neben der Kostensenkung auch die Öffnung des Rechtswegs zum Obersten Gerichtshof vor. Dadurch soll mehr Rechtssicherheit durch einheitliche höchstrichterliche Entscheidungen geschaffen werden – ein Aspekt, der bisher durch die oft uneinheitliche Rechtsprechung der unteren Instanzen nicht gewährleistet war.

Die Neuregelung soll ausschließlich für Besitzstörungsklagen im Zusammenhang mit privaten Parkplätzen gelten und nicht für andere Fälle wie Wohnungsstreitigkeiten. Ein konkreter Gesetzesentwurf soll laut Sporrer im Herbst 2025 im Ministerrat vorgelegt und beschlossen werden.

Bei einem gemeinsamen Medienauftritt vor dem Ministerrat stellten die drei Politiker die Reform als notwendigen Schritt zum Schutz der Bürger und zur Stärkung des Rechtsstaats dar.

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KO KOSMO-Redaktion
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