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Parkraummanagement

Parkplatz-Kampf in Wien: Diese Bezirke wollen Anrainer bevorzugen

Google Maps Pilgramgasse
(FOTO: Screenshot Google Maps)

In Wien-Hietzing werden ab Dezember erstmals Anrainerparkplätze eingeführt, um die angespannte Parkplatzsituation rund um Schloss Schönbrunn zu entlasten. Die Maßnahme betrifft konkret die Wattmanngasse, Trauttmansdorffgasse, Woltergasse, Tiroler Gasse und Gloriettegasse. Auch in Wien-Favoriten, Wien-Penzing, Wien-Döbling und Wien-Margareten wird derzeit geprüft, ob reservierte Parkflächen für Bezirksbewohner eingerichtet werden können. Die Resonanz in den Wiener Bezirken fällt dabei unterschiedlich aus – während einige Bezirke sich Entlastung versprechen, sehen andere keinen Handlungsbedarf.

Mit der Einführung im Dezember wird der 13. Bezirk Teil jener Wiener Bezirke, die Anrainerparkplätze anbieten. Demgegenüber stehen neun Bezirke ohne entsprechende Regelung: der 5., 10., 14., 16., 17., 18., 19., 21. und 23. Bezirk. In Wien-Margareten, dem einzigen innerstädtischen Bezirk ohne solche Zonen, soll sich dies jedoch ändern. Dort haben sich Beschwerden über Parkplatzmangel gehäuft, was durch die U-Bahn-Baustellen und den Umbau des Naschmarktparkplatzes zum Naschpark noch verstärkt wurde.

Bezirksvorsteher Michael Luxenberger (Grüne) plant daher, mit Anwohnerparkplätzen gegenzusteuern. Auf Antrag der Bezirksvorstehung untersucht die Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46) aktuell die Parkplatzsituation im Bereich Pilgramgasse, Rechte Wienzeile, Hamburgerstraße, Kettenbrückengasse und Margaretenstraße. Dabei wird ermittelt, wie viele Stellplätze vorhanden sind und wie stark diese ausgelastet werden. Erst nach Abschluss dieser Erhebungen können weitere Schritte zur Verordnung von Anwohner-Parkzonen eingeleitet werden.

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Weitere Bezirkspläne

Die Diskussion über neue Anrainerparkzonen erstreckt sich auch auf weitere Bezirke. In Wien-Döbling prüft die MA 46 gegenwärtig die Einführung von Anwohnerparken im Bereich der Krottenbachstraße. Aus Wien-Penzing liegen zwei entsprechende Anträge vor, die trotz Gegenstimmen der Grünen und der KPÖ mehrheitlich angenommen wurden und nun geprüft werden. Diese betreffen insgesamt zehn Straßen, darunter besonders die Bereiche um die Linzer Straße und die Hadikgasse.

In Wien-Favoriten befasst sich eine eigens eingerichtete Arbeitsgruppe auf Bezirksebene mit potenziellen Standorten für künftige Anrainerparkzonen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Sonnwendviertel sowie den Gebieten um Reumannplatz, Quellenstraße und Neilreichgasse. Nach Angaben der Bezirksvorstehung werden derzeit die genauen Gebiete definiert, bevor anschließend Parkplatzzählungen in Auftrag gegeben werden können.

Kein Handlungsbedarf

In den übrigen Bezirken ohne Anrainerparken steht eine Einführung derzeit nicht zur Debatte. Die Währinger Bezirksvorsteherin Silvia Nossek (Grüne) hält eigene Parkzonen für Anrainer aus verkehrspolitischer Sicht für nicht erforderlich. Sie weist zudem darauf hin, dass für die Nutzung von Anrainerparkplätzen ohnehin ein gültiges Parkpickerl notwendig ist – ein Umstand, der häufig übersehen werde.

Die Bezirksvorstehung Wien-Hernals argumentiert, dass Anrainerparken primär dort sinnvoll sei, wo erhöhter Parkdruck durch “Bezirksfremde” bestehe. Da die reservierten Flächen für alle Bewohnerinnen und Bewohner des gesamten Bezirks mit Parkpickerl nutzbar sind, sieht man aktuell keinen Bedarf. Ähnlich äußern sich die Bezirksvorstehungen in Wien-Liesing, Wien-Ottakring und Wien-Floridsdorf – sie verweisen darauf, dass es keine nennenswerten Probleme durch auswärtige Parker gebe und somit kein Anlass für spezielle Anrainerparkzonen bestehe.

Anwohnerparkplätze können in Bezirken mit flächendeckender Kurzparkzone eingerichtet werden, sofern die Auslastung bei über 90 Prozent liegt. Die Initiative dafür geht von den Bezirksvorstehungen aus, die entsprechende Gebiete vorschlagen können. Die MA 46 lässt daraufhin auf Kosten des Bezirks erheben, wie viele Stellplätze vorhanden sind und wie diese genutzt werden.

Bei positivem Ergebnis können Anwohnerparkplätze verordnet werden, wobei maximal 30 Prozent der Parkflächen eines Gebiets für diesen Zweck reserviert werden dürfen.