Eine 89-jährige Demenzkranke durfte das Krankenhaus ohne Information ihres Betreuers verlassen. Der Fall wirft Fragen zum Entlassungsmanagement in Oberösterreich auf.
Eine 89-jährige Patientin mit Demenz und Diabetes wurde Ende Oktober aus dem Pyhrn-Eisenwurzen Klinikum in Steyr entlassen. Die Oberösterreichische Gesundheitsholding verweist darauf, dass die Entlassung auf ausdrücklichen Wunsch der Frau erfolgte. In einem Gespräch mit der Patientin sei festgestellt worden, dass sie zum Zeitpunkt der Entlassung entscheidungsfähig war und glaubhaft versicherte, ausreichend versorgt zu sein. Dem Krankenhaus war nicht bekannt, dass die Seniorin einen Erwachsenenvertreter hatte.
Die Gesundheitsholding betont: „Liegt die Entscheidungsfähigkeit vor, entscheidet der Patient, die Patientin darüber, ob und wer zu informieren ist”. Die betroffene Seniorin war aufgrund ihrer Demenz- und Diabeteserkrankung bereits mehrfach auf derselben Station behandelt worden.
Häufige Beschwerden
Bei der Patientenvertretung Oberösterreich gehen regelmäßig Beschwerden über ähnlich gelagerte Fälle ein, bei denen Familienangehörige nicht über Entlassungen informiert wurden. Patientenanwalt Michael Wall weist darauf hin, dass das oberösterreichische Krankenanstaltengesetz zwar vorschreibt, die Information von Angehörigen zu berücksichtigen, die konkrete Umsetzung jedoch nicht detailliert im Gesetz verankert ist. Entsprechende Standards existieren zwar, bedürfen aber einer Weiterentwicklung.
Verbesserungsbedarf
Ein verbessertes Entlassungsmanagement wäre trotz begrenzter Ressourcen möglich, sofern bei der Aufnahme alle wichtigen Patientendaten erfasst werden – was laut Wall nicht durchgängig der Fall ist. Angesichts des demografischen Wandels sei eine Überprüfung und konsequente Anwendung des Systems besonders wichtig, vor allem wenn eine Entlassung vorhersehbar ist.
Die Patientenanwaltschaft drängt daher auf Verbesserungen im Entlassungsmanagement, um solche Vorfälle künftig zu vermeiden.
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