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Paukenschlag: Hier gilt wieder Corona-Testpflicht!

Bereits über vier MIlliarden Euro wurden seit Pandemiebeginn für Testungen ausgegeben. (FOTO: iStock/Sven Weyer)
Bereits über vier MIlliarden Euro wurden seit Pandemiebeginn für Testungen ausgegeben. (FOTO: iStock/Sven Weyer)

Die Zahl der COVID-19-Erkrankungen nimmt erneut zu, und aus diesem Grund ergreift der Wiener Gesundheitsverbund (WIGEV) nun verschärfte Maßnahmen in seinen Einrichtungen.

Trotz des Endes der Meldepflicht für Covid-19 ab dem 1. Juli und der Einstellung privater Tests führt der Wiener Gesundheitsverbund (WiGev) nun erneut eine Testpflicht ein. Die Tests werden durchgeführt, wenn Symptome auftreten, selbst wenn sie mild sind.

Keine Testpflicht für Angestellte

Tests werden nur bei stationären Aufnahmen durchgeführt, und in den Ambulanzen wird nicht automatisch getestet. Der Fokus des WiGev liegt darauf, Bereiche mit gefährdeten Personen besonders zu schützen. Bei positiven Ergebnissen erfolgt eine Isolierung, jedoch wird die Behandlung standardisiert durchgeführt. Die Mitarbeiter ergreifen Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer FFP2-Maske bei jeglichem Kontakt.

Beschäftigte des Wiener Gesundheitsverbunds (WiGev) mit leichten Symptomen von Atemwegsinfektionen, die nicht im Krankenstand sind, haben ausreichend persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung. Der WiGev empfiehlt außerdem das Tragen einer Maske und regelmäßige Handdesinfektion. Es wird jedoch keine Testpflicht oder Verpflichtung zum Tragen einer Maske für die Mitarbeiter geben. „Wir gehen davon aus, dass unsere Mitarbeiter so verantwortungsvoll sind, dass sie bei Symptomen zu Hause bleiben“, betont WiGev-Sprecherin.

AKH testet Patienten

Ab dem 28. November werden im Wiener Allgemeinen Krankenhaus (AKH) Patienten vor der stationären Aufnahme auf das Coronavirus getestet. Es besteht jedoch keine Verpflichtung zur Durchführung dieser Tests. Wenn ein Patient sich weigert, den Test zu machen, hat dies keine weiteren Auswirkungen.

Falls ein Patient bei diesem Test positiv getestet wird, wird er in einem separaten Bereich untergebracht. Derzeit besteht im AKH keine Maskenpflicht.