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ARBEITSRECHT

Pflegekraft erhält 36.000 Euro Entschädigung für zu geringe Abfindung

(FOTO: iStock/ gorodenkoff, NordicMoonlight)

Die Arbeiterkammer der Steiermark hat kürzlich eine Erfolgsgeschichte veröffentlicht, die zeigt, wie sie einer qualifizierten Betreuerin geholfen hat, die mit ihrem Arbeitgeber Schwierigkeiten hatte.

Die Frau stand kurz vor dem Ende ihrer Arbeitszeit, nachdem sie mehr als 40 Jahre lang hart gearbeitet hatte. Als sie aufgrund von Krankheit längere Zeit nicht arbeiten konnte, entschied sie sich, den Vertrag in gegenseitigem Einvernehmen zu kündigen.

Nachdem sie sich an die Arbeiterkammer gewandt hatte, um ihre Abrechnungen vor der Rente zu überprüfen, stellten die Experten fest, dass während ihrer Krankheitszeit Unregelmäßigkeiten bei der Lohnzahlung aufgetreten waren und dass die Schlussabrechnung für die Abfindung falsch war.

Die Arbeiterkammer beschloss, den Arbeitgeber auf rechtlichem Wege zu kontaktieren, und er wurde schließlich dazu „gezwungen“, der Frau alle rückständigen Zahlungen und den korrekten Betrag der Abfindung zu zahlen.

Die Frau erhielt schließlich eine Entschädigung von etwa 36.000 Euro, was erheblich mehr war als bei der ersten Abrechnung.

Diese Erfolgsgeschichte zeigt, wie wichtig es ist, sich an die Arbeiterkammer zu wenden, wenn man das Gefühl hat, dass man ungerecht behandelt wird.