Vom Mörder zum Lebensretter: Ein verurteilter Häftling verhinderte in der Justizanstalt Wien-Josefstadt eine Erstickungstat und rettete damit einem Mitinsassen das Leben.
In der Justizanstalt Wien-Josefstadt kam es im August 2025 zu einem lebensbedrohlichen Zwischenfall. Ein 18-jähriger Häftling versuchte, seinen Mitinsassen zu ersticken, wurde jedoch durch das beherzte Eingreifen eines weiteren Gefangenen gestoppt. „M. war angebunden und er hatte ein Plastiksackerl über den Kopf gestülpt. D. kniete auf ihm. Ich habe ihn gepackt und runtergerissen,“ schilderte der 21-jährige Retter die dramatische Situation.
Ironischerweise stand dieser 21-Jährige erst sechs Monate zuvor selbst vor einem Schwurgericht. Er hatte im Feber 2025 in Wien seine 47-jährige Bekannte bei einem Drogentreffen in einem extremen Gewaltausbruch zu Tode geprügelt. Für diesen brutalen Mord verhängte das Gericht eine 15-jährige Freiheitsstrafe plus Einweisung in eine forensische Einrichtung. Verteidigt wurde er damals von Staranwalt Rudolf Mayer.
Dramatische Rettungsaktion
Am Dienstag wurde der junge Mann nun per Videoschaltung aus dem forensisch-therapeutischen Zentrum Garsten als Zeuge in einem Geschworenenprozess befragt. Es ging um den Vorfall vom 14. August 2025 auf der Krankenstation der Justizanstalt Wien-Josefstadt. Der beschuldigte 18-Jährige, nun wegen versuchten Mordes angeklagt, gab an: „War von Desinfektionsmittel betrunken.“
Der Tathergang spielte sich in einem Krankenzimmer ab, das der verurteilte Mörder mit zwei anderen erkrankten Häftlingen teilte. „Als ich vom Onanieren auf der Toilette zurückkam, hab‘ ich gesehen, wie D. auf M. gekniet ist. M. war angebunden und er hatte ein Plastiksackerl über den Kopf gestülpt.“ Nach eigener Aussage überwältigte er den Angreifer und zog ihn vom Opfer weg, das sich daraufhin mit letzter Kraft das Plastiksackerl vom Kopf reißen konnte. Bei dem anschließenden Handgemenge erlitt der Mandant von Mayer einen Nasenbeinbruch.
⇢ Moderne Haft für Wiener Jugendliche: Neuer Knast in Simmering
Hartes Urteil
„Lediglich durch das schnelle Eingreifen des N. habe das Opfer überlebt“, heißt es in der Anklageschrift. Der erst 18-jährige Täter weist trotz seines jungen Alters bereits ein umfangreiches Vorstrafenregister auf. Eine schlüssige Begründung für seine Tat lieferte der Wiener nicht. Er gab lediglich an: „Wir haben davor eine Flasche gestrecktes Desinfektionsmittel getrunken. Der Rausch ist immer mehr geworden.“ Er fügte hinzu: „Ich wollte ihn nicht töten.“
Die Geschworenen verhängten 15 Jahre Haft wegen versuchten Mordes sowie eine Unterbringung in einer forensischen Einrichtung.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.