Ein schockierender Vorfall erschütterte Mitte September die Wiener Pflegeszene: Eine 82-jährige demenzkranke Frau wurde in ihrer eigenen Wohnung in Wien Opfer eines sexuellen Übergriffs durch ihren Betreuer. Der Sohn der Seniorin, der vorsorglich Überwachungskameras installiert hatte, wurde unfreiwillig Zeuge des Verbrechens, als er die Aufnahmen auf seinem Mobiltelefon verfolgte. Die Videobeweise führten unmittelbar zur Identifizierung des Täters.
Die traumatischen Folgen für die betagte Dame sind gravierend. „Die Psyche meiner Klientin wurde durch die Gräueltat, die an ihr begangen wurde, völlig zerstört.“ erläuterte ihr rechtlicher Vertreter Manfred Arbacher-Stöger im Gespräch mit der „Krone“. Seit dem Übergriff zeigt die Seniorin deutliche Anzeichen einer schweren Traumatisierung und äußert wiederholt suizidale Gedanken.
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Ihre Betreuungssituation verschlechtert sich zusehends, da sie unter massiven Angstzuständen leidet und sich sozial zurückzieht. Der mutmaßliche Täter, ein 26-jähriger afghanischer Staatsbürger, wurde noch am Tag des Vorfalls festgenommen. Er befindet sich derzeit in Untersuchungshaft und hat die Tat bereits gestanden.
Unerwartete Reaktion
Besonders empörend für die Familie war die Reaktion der zuständigen Pflegeeinrichtung. Anstatt Unterstützung anzubieten, sah sich der Sohn mit unerwarteten Forderungen konfrontiert: „Ich wurde ziemlich schroff darauf hingewiesen, dass eine weitere Pflege meiner Mama nur möglich wäre, wenn ich die Kameras bei ihr deaktivieren würde.“ berichtete er.
Diese Haltung stößt auf breites Unverständnis. Statt verstärkte Sicherheitsmaßnahmen oder intensivere Kontrollen zu diskutieren, betonte die Organisation vermeintliche Rechtsansprüche des Täters. Für die Angehörigen ist diese Reaktion nicht nur unbegreiflich, sondern wird als zusätzliche Belastung empfunden.
Neue Betreuung
Als Konsequenz hat die Familie inzwischen die Betreuung neu organisiert. Sie möchte nicht länger auf öffentliche Pflegeeinrichtungen vertrauen und hat sich für einen privaten Verein entschieden, der künftig die Versorgung der Pensionistin übernehmen soll. Das erklärte Ziel ist, der 82-Jährigen ein geschütztes Umfeld zu bieten und ihre Sicherheit zu gewährleisten.
Die Seniorin benötigt nun intensivere Betreuung als je zuvor. Trotz aller Bemühungen ihrer Angehörigen bleibt jedoch die Sorge bestehen, dass sie ihre Suizidgedanken in die Tat umsetzen könnte.
Es gilt die Unschuldsvermutung.