16 Jahre krank, aber volle Bezüge: Eine Duisburger Lehrerin kassierte trotz Dauerfehlens bis zu 6.174 Euro monatlich. Jetzt droht der Beamtin ein amtsärztliches Nachspiel.
Seit 2009 befindet sich eine Duisburger Lehrerin ununterbrochen im Krankenstand, wobei sie psychische Probleme als Grund anführt. Trotz ihrer 16-jährigen Abwesenheit vom Schuldienst erhielt die Beamtin durchgehend ihre volle Besoldung, die je nach Dienstalter zwischen 5.051 und 6.174 Euro monatlich liegt. Diese Beträge entsprechen den aktuellen Besoldungstabellen für verbeamtete Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen, die in den Besoldungsgruppen A12 bis A16 eingestuft sind.
Diese Situation verdeutlicht die besondere rechtliche Stellung von Beamten: Während Angestellte bei längerer Krankheit finanzielle Einbußen hinnehmen müssen, erhalten verbeamtete Personen ihre Bezüge ohne zeitliche Begrenzung weiter. Das deutsche Beamtenrecht sieht vor, dass Beamte auch bei dauerhafter Dienstunfähigkeit ihre vollen Bezüge bis zur endgültigen Entscheidung über ihre Pensionierung erhalten.
Gerichtliche Entscheidung
Erst im laufenden Jahr wurde ein amtsärztliches Gutachten angeordnet, um den Gesundheitszustand der Pädagogin zu evaluieren. Die Betroffene versuchte, sich gegen diese Untersuchung juristisch zur Wehr zu setzen. Ihre Argumentation, dass eine solche Überprüfung nach so langer Zeit nicht mehr angemessen sei, fand vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf jedoch kein Gehör. Das Gericht wies ihre Klage mit einer klaren Begründung zurück: Sowohl der Dienstherr als auch die Allgemeinheit hätten ein legitimes Interesse daran, dass hoheitliche Aufgaben ausschließlich von physisch und psychisch dauerhaft geeigneten Beamten wahrgenommen werden – und dass dienstfähige Beamte tatsächlich ihrer Arbeit nachgehen, anstatt ohne Gegenleistung vollständig alimentiert zu werden.
Mögliche Konsequenzen
Ein Amtsarzt wird nun die tatsächliche Dienstfähigkeit der Frau überprüfen. Sollte er zu dem Schluss kommen, dass sie dienstunfähig ist, würde sie in den Ruhestand versetzt werden und statt ihres vollen Gehalts eine Pension erhalten. Bei einer Pensionierung würden ihre monatlichen Bezüge deutlich unter die bisherigen 5.051 bis 6.174 Euro fallen, da die Ruhegehaltssätze für Beamte je nach Dienstzeit zwischen 35 und maximal 71,75 Prozent der letzten Dienstbezüge betragen.
Zusätzlich muss die Lehrerin die Verfahrenskosten tragen.