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Prozess

Putzfrau wegen Sozialbetrug angeklagt: 500.000 Euro erschlichen?

(FOTO: iStock/Manuel Faba Ortega)
(FOTO: iStock/Manuel Faba Ortega)

Im Wiener Landesgericht fand sich eine 40-jährige Serbin inmitten eines Gerichtsverfahrens wieder, umgeben von Beschuldigungen des schweren Betrugs. Angeklagt, eine schwere körperliche Beeinträchtigung vorgetäuscht zu haben, stand sie vor der Justiz, verteidigt durch die Anwältin Astrid Wagner.

Erkrankung erfunden?

Der Frau wird zur Last gelegt, auf unrechtmäßige Weise finanzielle Unterstützung in Form einer Invaliditätspension sowie Pflegegeld beantragt zu haben – ein Gesamtbetrag, der fast eine halbe Million Euro erreichte. Die Anklage wirft ihr vor, in finanziellen Nöten eine schwere Erkrankung erfunden zu haben, um öffentliche Mittel zu erschwindeln.

Sie behauptete gegenüber der Pensionsversicherungsanstalt (PVA), dass die sich nur im Rollstuhl fortbewegen könne, bzw. zusätzlich für zuhause einen Rollator benötige. „Meine Füße zittern, ich bin sehr schwach und kann kaum gehen“, meinte die Angeklagte vor Gericht. 

Ermittlungen enthüllen Überraschendes

Die Ermittlungen nahmen eine unerwartete Wendung, als die Polizei die Angeklagte, Swetlana L., in ihrem Heimatort in Niederösterreich beobachtete. Entgegen ihren Behauptungen, sie sei auf einen Rollstuhl und einen Rollator angewiesen, beobachteten die Ermittler, wie sie ohne jegliche Hilfsmittel spazieren ging, schwere Einkäufe nach Hause trug und sogar Fenster putzte. Sie wurde auch dabei ertappt wie sie Fahrrad fuhr und einen Steinsockel im Garten schleppte: „Alles völlig problemlos“, laut Anklage.

Verteidigung plädiert auf nicht schuldig

Vor Gericht behauptete Swetlana L., trotz der Beweislage, nicht schuldig zu sein. Sie brach wiederholt in Tränen aus und behauptete, sie sei tatsächlich krank. Ihre Verteidigerin, Anwältin Wagner, forderte ein psychiatrisches Gutachten, um eine mögliche Hypochondrie nachzuweisen, was die Anklage in ein anderes Licht rücken könnte: „Sie ist überzeugt davon, eine schwer kranke Frau zu sein“. Nach vier Monaten in Untersuchungshaft wurde die Serbin freigelassen, der Prozess soll jedoch im September fortgesetzt werden. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.