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Regierung beschließt Erleichterungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte

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(FOTO: iStockphoto, Kreis: zVg.)

Die Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte), die am Donnerstag von der Regierung beschlossen wurde, erleichtert den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt für ausländische Fachkräfte aus Staaten außerhalb der EU. Viele österreichische Unternehmen kämpfen mit einem Fachkräftemangel, weshalb die Regierung bereits im Juli mit der Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte angefangen hatte.

Ziel der neuen Regelungen ist es, qualifizierten Arbeitskräften den Zugang zum Arbeitsmarkt und die Antragstellung für die Niederlassungs- und Beschäftigungsbewilligung zu erleichtern.

Mit der Reform hat die Regierung viele Forderungen der Wirtschaft und der Arbeitskräfte erfüllt, unter anderem wird das Genehmigungsverfahren für die Rot-Weiß-Rot-Karte beschleunigt.

Der Weg zur Rot-Weiß-Rot-Karte wird auch für jene Arbeitskräfte erleichtert, die im Laufe ihrer Karriere den Beruf gewechselt haben oder in einem anderen als dem erlernten bzw. studierten Fachgebiet tätig sind.

Der Fachkräftemangel ist in Tourismus-, Pflege- und Gesundheitsberufen besonders stark spürbar, daher ermöglicht die Reform eine raschere und unbürokratischere Abwicklung von Anträgen für die Rot-Weiß-Rot-Karte. Außerdem können ausländische Arbeitskräfte für befristete Projekte bis zu sechs Monate lang eingesetzt werden. In dem Fall brauchen sie nur ein Visum und eine Beschäftigungsbewilligung, aber kein vollumfängliches RWR-Verfahren.

Ab diesem Jahr werden insbesondere Arbeitskräfte aus der IT-Branche von der Reform profitieren. Sie können nachträglich einen Antrag auf die RWR-Karte stellen und damit ein längerfristiges Visum und eine Beschäftigungsbewilligung erhalten.

Unternehmen können ab sofort die Rot-Weiß-Rot-Karte für ausländische Fachkräfte aus Drittländern ohne nennenswerte bürokratische Hürden beantragen. Saisonarbeitskräfte, die bisher mindestens drei Jahre in Österreich gearbeitet haben, erhalten mit der Reform ebenfalls Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte.