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„REINTESTEN“

Regierung fixiert: Corona-Test für Urlaub verpflichtend

KOSMO-Montage (FOTOS: BKA/Andy Wenzel, iStockphotos)

Der Beschluss steht: Am gestrigen Mittwoch haben sich die Bundesregierung und die SPÖ auf die Vorgangsweise beim „Reintesten“ geeinigt. Der Fokus liegt auf Veranstaltungen und dem Tourismus.

Am Mittwochnachmittag einigten sich ÖVP, Grüne und SPÖ nach mehreren Verhandlungsanläufen auf die vorläufige „Reintest“-Strategie. Demnach muss man künftig für Veranstaltungen oder einen Urlaub einen negativen CoV-Test vorlegen. Die Verordnung wird nach dem Lockdown-Ende per 24. Jänner gelten. Ob die entsprechende Verordnung in weiterer Folge auch für die Gastronomie gelten wird, ist derzeit noch unklar.

Bisher fix ist…
Die Tests für Mitarbeiter werden kostenlos sein. Zudem wird eine Basis dafür geschaffen, dass in Betrieben sowohl Test- als auch Impfstraßen errichtet werden können, die vom Bund finanziert werden. Außerdem sollen die „Wohnzimmer-Tests“ arbeitsrechtlich entsprechend verankert werden.

Testen in der Arbeitszeit und Maskenpause
In Sachen Generalkollektivvertrag will man fixieren, dass Tests während der Arbeitszeit absolviert werden können und eine Maskenpause kommt. Ein Generalkollektivvertrag gilt für alle Unternehmen, die der Wirtschaftskammer unterliegen, bzw. für alle Arbeitnehmer in diesen Betrieben.

Gastronomie muss weiterhin auf Verordnung warten
Während in anderen Bereichen bereits konkrete Beschlüsse getroffen wurden, ist momentan noch unklar, wie es mit der Gastronomie weitergehen soll. Laut Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) sei es erst einmal wichtig, dass eine grundsätzliche gesetzliche Basis für die Möglichkeit von Zutrittstests geschaffen werde. Die nachfolgende Verordnung werde festlegen, in welchen Bereichen diese verwirklicht werden: „Das wird auch eine Frage der zeitlichen Abfolge von Öffnungsschritten und der Pandemieentwicklung sein“, so der Minister.

Quellen und Links: