Das Haustier braucht einen EU-Heimtierausweis
Um eine vorschriftsmäßige Einreise des Haustieres zu gewährleisten, muss ein sogenannter EU-Heimtierausweis, beim Tierarzt organisiert werden.
Der Führerschein ist kein gültiges Reisedokument
Der Führerschein ist kein gültiges Reisedokument, da bei der Einreise die Staatsangehörigkeit und die Identität belegt werden muss, was ausschließlich mit einem Reisepass oder einem offiziellen Personalausweis möglich ist.
Mit einem “Notpass” kann man nicht problemlos verreisen
Der sogenannte “Notpass” wird in den meisten Fällen nur bei Diebstahl oder Verlust ausgestellt und ist nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. Dazu gibt es für die Einreise in bestimmte Länder noch eigene Sonderbestimmungen, die beachtet werden sollten, um keine Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise zu bekommen.
Man kann innerhalb der EU auch mit einem abgelaufenen Pass bis zu 5 Jahre lang verreisen
Zwischen Österreich und den folgenden Ländern besteht ein solches Abkommen. Allerdings gilt es nur, wenn das Lichtbild im Reisepass die eigene Identität noch ausreichend belegt: Deutschland, Belgien, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Italien, Ungarn, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, die Niederlande, Portugal, San Marino, Schweiz, Slowenien, Spanien.
Vereist man aber mit dem Flugzeug kann einem die Einreise trotz des Länderabkommens verweigert werden, wenn die bestimmte Airline einen abgelaufenen Reisepass/Personalausweis als gültiges Reisedokument nicht anerkennt.
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