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BLEIFUSS

„Roadrunner“: Mann flitzt mit unglaublichen 143 km/h durch Wien

TAHO
(FOTO: iStock)

Die Landesverkehrsabteilung Wien hat sich erneut in den Dienst der Verkehrssicherheit gestellt und einen intensiven Verkehrsschwerpunkt durchgeführt. Vom Donnerstag bis zum Freitag lag der Hauptfokus auf der Überwachung von Alkohol- und Drogenkonsum im Straßenverkehr sowie illegalen KFZ-Tunings und überhöhter Geschwindigkeit.

Wien: Die Ergebnisse des Schwerpunkteinsatzes sind bemerkenswert und verdeutlichen die Notwendigkeit solcher Aktionen im städtischen Verkehrsgeschehen. Insgesamt wurden 53 Alkovortests durchgeführt, die zu einer erhöhten Sensibilisierung für die Gefahren von Alkohol am Steuer beitragen sollen. Des Weiteren wurden 378 Anzeigen gegen Schnellfahrer ausgestellt, die die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den Straßen der Hauptstadt ignorierten.

Die konsequente Durchsetzung der Verkehrsregeln zeigte auch in anderen Bereichen Erfolge: Zwei KFZ-Kennzeichen wurden aufgrund schwerwiegender Verstöße gegen die Verkehrsbestimmungen eingezogen. Besonders bedenklich war der Fall einer Führerscheinabnahme aufgrund von Fahruntüchtigkeit durch Suchtmittel.

illegale KFZ-Tunings

Ein besonderes Augenmerk lag zudem auf dem illegalen KFZ-Tuning und überhöhter Geschwindigkeit, auch bekannt als „RoadRunner“-Verhalten. Insgesamt sechs Führerscheinabnahmen wurden aufgrund von Raserei veranlasst. Beeindruckend sind die gemessenen Geschwindigkeitsübertretungen: Ein KFZ-Lenker wurde mit unglaublichen 143 km/h erwischt, obwohl die zulässige Höchstgeschwindigkeit lediglich 50 km/h betrug. Ein weiterer Fahrer überschritt die erlaubten 30 km/h um das Doppelte. Diese Verstöße verdeutlichen das Ausmaß der Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr.

Ein besonderes Hilfsmittel, das in diesem Schwerpunkteinsatz zum Einsatz kam, war das Radarmessfahrzeug der Landesverkehrsabteilung. Es ermöglichte die Erfassung von erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen. So wurden mehrere Fahrer ermittelt, die Geschwindigkeiten von 129 km/h, 137 km/h und sogar 143 km/h in einer Zone mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erreichten. Diese Verkehrsteilnehmer müssen nun mit einem Entzug ihrer Fahrerlaubnis rechnen.