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WISSENSWERT

Schrägparken: Darf die Schnauze des Autos über die Gehsteigkante ragen?

AUTO_PARKPLATZ
(FOTO: iStock)

Eine interessante Frage, die wahrscheinlich viele Fahrer gar nicht wissen.

Die ÖAMTC-Juristen sagten, wenn auf dem Gehsteig eine Parkmarkierung ist, so darf sie nicht überragt werden. Wenn die Gehsteigkante keine Markierung hat, so dürfte das schrägparkende Auto in den Gehsteig ragen. Auch hier gilt eine Einschränkung: Wenn Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhl, aber auch Fußgänger an der Benutzung des Gehsteigs gehindert sind, so ist das Überragen verboten.

Quelle: Motor-Artikel