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ANKLAGE ERHOBEN

Serbischer Designer setzt Jungen unter Drogen und missbraucht ihn sexuell

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(FOTO: zVg./iStockphoto)

Bei der Staatsanwaltschaft bestätigte der 15-Jährige L.J. seine vorhergehende Aussage, weshalb gegen Darko Kostić nun ein Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs und Drogenmissbrauchs läuft.

Mit der Einvernahme des Jungen endeten gleichzeitig auch die zweimonatigen Ermittlungen gegen den Modedesigner. Mehr als drei Stunden dauerte die Aufnahme der Aussage des Opfers. Im Beisein seiner Mutter, zweier Anwälte und der Staatsanwaltschaft erzählte L.J. den Vorfall nach. Mehrmals musste die Befragung unterbrochen werden, da der Junge in Tränen ausbrach und vor Angst zitterte.

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Am vergangenen Dienstag wurde der heute 62-jährige bosnische Staatsbürger fast dreißig Jahre nach der Tat verurteilt.

 

Beweise sprechen gegen Kostić
Der 15-Jährige gab zu Protokoll, dass ihm Kostić diverse Nachrichten schickte, und ihn so in seine Wohnung locken konnte. Dort soll ihm der Designer eine in Serbien (und auch in Österreich) illegale Substanzen eingeflöst haben. Wie lokale Medien berichten, soll es sich unter anderem um „Kamagra“, ein starkes Potenzmittel handeln.

Nicht nur die Aussage des vermeintlichen Opfers, sondern auch andere Beweise aus der Wohnung des serbischen Designers in Novi Beograd (Videokameraaufnahmen aus dem Wohnhaus, Besucherlisten beim Portiert, Kostićs Mobiltelefon usw.) sind für die Staatsanwaltschaft mehr als ausreichend, um Anklage zu erheben.

Zwei missbrauchte Jungen
Neben L.J. gab auch der 8-jährige Š.B. bei der Polizei an, von Kostić Kokain verabreicht bekommen zu haben. Ebenso soll ihn der Designer in den Schritt gegriffen haben und anderweitig sexuell belästigt haben.

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Gegen Kostić laufen nun zwei Anklagen wegen sexueller Belästigung bzw. möglicher sexueller Mishandlung, sowie wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Beginn der Gerichtsverhandlung wird für kommenden Herbst erwartet.

Mutmaßlicher Täter auf freiem Fuß
Sofort nach Anklageerstattung reichten die Anwälte des Beschuldigten Beschwerde gegen die verhängte Untersuchungshaft ein. Auch wenn die Staatsanwaltschaft mehrmals nachzuweisen versuchte, dass eine Gefahr zur Tatwiederholung bestehe, so entschied das Gericht, dass Kostić die Zeit bis zur Verhandlung auf freiem Fuß verbingen kann.