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MORD

Familientragödie: Afghane ersticht Schwester – Verhandlung läuft

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Der Angeklagte soll 25 Mal auf seine Schwester eingestochen haben. [Symbolbild] (FOTO: iStock, Facebook)

Im September letzten Jahres soll ein Afghane seine Scwester ermodet haben. Nun wurde ein Prozesstermin für den 22. August vor dem Wiener Schwurgericht angesetzt.

Der gebürtige Afghane, der seine jüngere Schwester ermordet haben soll, muss sich am 22. August vor einem Wiener Schwurgericht verantworten. Die Tat ereignete sich in der Puchsbaumgasse in Favoriten. Im Falle eines Schuldspruchs erwarten den Angeklagten zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Die Staatsanwalt geht davon aus, dass der Mann zu dem Tatzeitpunkt zumindest 21 Jahre und drei Monate alt war.

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Dem Asylwerber wird vorgeworfen am Montag eine Frau in Traiskirchen vergewaltigt zu haben. Er soll nach der Tat die Flucht ergriffen und sich im Ausland absetzen haben wollen.

Verdächtiger älter als 18 Jahre
Die Vermutungen stützen sich auf die Feststellungen des Gerichtsmediziniers Christian reiter und eines Anthropologen, die zu dem Schluss kamen, dass die Behauptungen des Bruder unwahr seien. Dieser erzählte, dass er am 18. September 2017 erst 18 Jahre alt gewesen sei. Das Alter ist in diesem Fall insofern wichtig, da Personen im Alter zwischen 18 und 21 Jahren das Jugendstrafrecht git, welches für Mord maximal 15 Jahre Haft vorsieht.

Auf Schulweg getötet
Der, folgt man dem Gutachten, inzwischen 22-Jährige soll seiner jüngeren Schwester auf ihrem Weg zur Schule aufgelauert haben. Laut Angklage stach er mit einem Kampfmesser mindester 25 Mal auf sich ein und tötete sie vorsätzlich, weil sie nicht zur Familie zurückkehren wollte. Zum Motiv heißt es in der Anklageschrift, die zumindest 17-Jährige, die sich als 14 ausgab, hätte “nach Ansicht des Angeklagten die Familienehre befleckt”.

Schwester ins Krisenzentrum geflüchtet
Das Mädchen war erstmals im Juli 2017 in ein Krisenzentrum geflüchtet. Grund dafür sollen Handgreiflichkeiten innerhalb der Familie gewesen sein. Der Vater und ihr älterer Bruder sollen sie immer wieder geschlagen haben. Die Schülerin dürfte sich gegen die elterlichen Vorschriften aufgelehnt haben. Sie durfte ohne Begleitung nicht das Haus verlassen und musste ein Kopftuch tragen.

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Vater plante Zwangsheirat
Sie konnte sich anschließend zu einer Rückkehr nach Hause überreden lassen, ehe sie vier Tage vor ihrem Tod erneut das Krisenzentrum aufsuchte. Den Betruern erzählte das Opfer, sie habe Angst vor ihrer Familie. Ihr Vater wolle mit ihr nach Afghanistan fliegen, um sie “gegen ihren Willen zu verheiraten und sie dort alleine zurücklassen” (Anklageschrift).

Als sie sich widersetzte, soll der Vater das Mädchen in der Wohnung gefesselt und eingesperrt haben. Die Tochter konnte sich befreien und flüchtete aus der Wohnung, ehe sie ihr älterer Bruder an der U-Bahn-Station Reumannplatz abpasste. Laut seiner Aussage zufolge wollte er seine Schwester erneut überreden nach Hause zu kommen – sie lehnte ab.

Alter spielt große Rolle
Verteidiger Nikolaus Rast möchte in seiner Verhandlung vor allem das Alter des Angeklagten behandeln. Aufgrund der Reisepass-Daten des Afghanen und dessen verzögerte Reife meint Rast, sein Mandat wäre am 1. Januar 1999 geboren. Dies würde ihm das Erwachsenenstrafrecht ersparen. Die Beurteilung des Alters und welches Strafrecht für den Angeklagten gilt, wird die Aufgabe der Geschworenen sein.