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Rückzahlungen

Mobilfunk-Schock: Konsumentenschützer fordern Millionen-Rückzahlungen!

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(FOTO: iStock)

Die Mobilfunklandschaft in Österreich könnte sich dramatisch verändern. Die Arbeiterkammer (AK) hat eine Verbandsklage gegen mehrere Mobilfunkanbieter eingereicht, die sich auf die umstrittene Servicepauschale konzentriert. Sollte das Gericht zugunsten der Konsumentenschützer entscheiden, könnten Rückzahlungen in Millionenhöhe auf die Anbieter zukommen.

Die Servicepauschale, die von den Anbietern jährlich erhoben wird, ist seit langem ein Dorn im Auge der Konsumentenschützer. Sie argumentieren, dass diese Gebühr ohne klare Begründung erhoben wird und die Kunden dafür keine entsprechende Gegenleistung erhalten. Die Mobilfunkanbieter sehen das naturgemäß anders und beharren auf der Notwendigkeit dieser Pauschale.

Die Klage richtet sich gegen A1, Bob – den Diskonter von A1 – sowie Drei und Magenta. Sie ist das Ergebnis von über einem Jahr Verhandlungen zwischen den Mobilfunkanbietern und den Konsumentenschützern, die jedoch ergebnislos geblieben sind.

Die aktuelle Situation erinnert an einen ähnlichen Fall vor anderthalb Jahren. Damals kippte der Oberste Gerichtshof (OGH) eine ähnliche Servicepauschale bei Fitnesscentern. Dieses Urteil hat die Konsumentenschützer ermutigt, nun auch gegen die Mobilfunkanbieter vorzugehen.

Rückzahlungen möglich

Sollte das Gericht die Servicepauschale für unzulässig erklären, könnten auf die Mobilfunkanbieter Rückzahlungen in Millionenhöhe zukommen. Branchenkenner schätzen, dass insgesamt bis zu 500 Millionen Euro anfallen könnten. Dies würde nicht nur die finanzielle Situation der Anbieter erheblich beeinflussen, sondern könnte auch zu einer Veränderung der Preisstrukturen im Mobilfunkmarkt führen.