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ENTSCHEIDUNG GEFALLEN

Severina wurde Sorgerecht für ihren Sohn endgültig entzogen!

SEVERINA
(FOTO: Instagram/@severina)


Das Urteil ist gefallen, die kroatische Sängerin Severina Vuckovic hat das Sorgegerecht für dn minderjährigen Sohn vollständig verloren. Severinas Ex und der Vater des Kindes, Milan Popovic hat das Sorgerecht bekommen. Dieses Urteil hebt die vorherige Entscheidung des Bezirksgerichts in Split auf, das Sorgerecht „halb und halb“ zu teilen. In diesem Fall keine Sachverständigen angehört.

In einem aktuellen Rechtsfall, hat das Oberste Gericht entschieden, dass das Sorgerecht für den minderjährigen Sohn von Sängerin Severina Vuckovic, vollständig an den Vater des Kindes, Milan Popovic, zurückgegeben wird. Dieses Urteil hebt die vorherige Entscheidung des Bezirksgerichts in Split auf, das Sorgerecht „halb und halb“ zwischen den Eltern zu teilen.

Entscheidung tritt sofort in Kraft

Im August 2021 hatte das Bezirksgericht in Split entschieden, das Sorgerecht für den minderjährigen Aleksandar zwischen Popovic und Vuckovic zu teilen. Das neue Urteil des Obersten Gerichts enthüllt jedoch, dass das volle Sorgerecht ohne Teilung mit Severina wieder übernimmt. Diese Entscheidung tritt sofort in Kraft und wartet nicht auf eine mögliche Beschwerde von der Sängerin.

kein Sachverständiger angehört

Keiner der Sachverständigen wurde angehört. Das Gericht erhielt eine schriftliche Stellungnahme und Meinung der Sachverständigen, aber sie wurden nicht mündlich angehört. Der Staatsanwalt erhob keine Einwände, während der Angeklagte die Stellungnahme und Meinung beanstandete.

Die Sachverständigen, die klinische Psychologin Ivana Dijanic und der Facharzt für Psychiatrie Vladimir Grosic, wurden zur Anhörung eingeladen, sind jedoch nicht erschienen. Dijanic gab gesundheitliche Gründe für ihre Abwesenheit an, während Grosic erklärte, dass er „aufgrund seines aktuellen Gesundheitszustandes, der mit diesem Fall zusammenhängt, nicht in der Lage ist, über die Qualität zu sprechen oder aktiv am Prozess teilzunehmen, aufgrund beeinträchtigter kognitiver und intellektueller Fähigkeiten“.