Ein rechtsgerichteter Blogger hat 105 österreichischen Nationalratsabgeordneten mit der umfassenden Offenlegung ihrer Privatsphäre gedroht, nachdem diese für die umstrittene Messenger-Überwachung gestimmt haben. Alexander Surowiec, bekannt für seine rechtsaußen-Positionen, kündigte auf seinem Blog entsprechende Maßnahmen gegen jene Mandatare an, die dem Gesetz zugestimmt haben.
Nach jahrelangen Debatten hat der Nationalrat am Mittwoch die rechtliche Grundlage für die Überwachung von Messenger-Diensten geschaffen. Die Gesetzesvorlage stieß nicht nur bei FPÖ und Grünen auf Ablehnung, sondern führte auch innerhalb der Regierungskoalition zu Widerspruch. So verweigerten die NEOS-Abgeordneten Nikolaus Scherak und Stephanie Krisper ihre Zustimmung.
Das beschlossene Gesetz ermöglicht dem Staatsschutz künftig den Zugriff auf verschlüsselte und unverschlüsselte Nachrichten über Dienste wie WhatsApp oder Signal. Die Anwendung ist jedoch auf spezifische Deliktsbereiche begrenzt: Sie kommt ausschließlich bei Verdacht auf terroristische Aktivitäten, verfassungsgefährdende Handlungen oder Spionage in Betracht.
Die Überwachungsmaßnahmen sind zunächst auf drei Monate befristet, können aber verlängert werden. Vor dem Einsatz müssen mehrere Kontrollinstanzen passiert werden, wobei dem Rechtsschutzbeauftragten und dem Bundesverwaltungsgericht zentrale Prüffunktionen zukommen.
Geplante Vergeltung
Auf seinem Blog „Fass ohne Boden“ hat Surowiec sämtliche 105 Abgeordneten namentlich aufgeführt, die dem Gesetz zugestimmt haben. Gegenüber den Mandataren von ÖVP, SPÖ und NEOS kündigte der ehemalige FPÖ-Pressesprecher die Veröffentlichung persönlicher Daten an. Mit dieser Maßnahme beabsichtigt er nach eigenen Angaben, ein „gläsernes Parlament“ zu erzwingen.
Konkret plant der Blogger die Publikation umfassender Dossiers, die Lebensläufe, Medienberichte, akademische Arbeiten, wirtschaftliche Verhältnisse, Vereinsmitgliedschaften, Besitzverhältnisse, Nebeneinkünfte, Unternehmensbilanzen, persönliche Netzwerke, Informationen zu Familienangehörigen sowie parteiinterne Affären enthalten sollen.
„Mit dem Gesetz wird eine neue Schwelle in der digitalen Überwachung überschritten“, kritisiert Surowiec vehement. Seine angekündigte Reaktion sei Ausdruck eines fundamentalen „Vertrauensverlusts“ gegenüber politischen Entscheidungsträgern.
Systematisches Vorgehen
Der Blogger plant, alle drei Tage ein vollständiges Dossier zu einem der 105 Abgeordneten zu veröffentlichen. Dabei will er nach eigener Aussage lediglich Fotos mit Kindern unkenntlich machen, ansonsten jedoch massiv in die Privatsphäre der Mandatare eingreifen.
Der Blogger hat eine alphabetisch nach Nachnamen sortierte Liste aller 105 Abgeordneten veröffentlicht, die dem Gesetz zugestimmt haben – darunter Mandatare von ÖVP, SPÖ und NEOS wie Katrin Auer, Gertraud Auinger-Oberzaucher, Roland Baumann, Angela Baumgartner, Petra Bayr und zahlreiche weitere.
Bereits für den folgenden Tag hat Surowiec die Veröffentlichung eines ersten Dossiers angekündigt.
Rechtliche Konsequenzen drohen
Rechtsexperten weisen darauf hin, dass die vom Blogger geplanten Veröffentlichungen strafrechtliche Folgen haben könnten. Die unbefugte Weitergabe personenbezogener Daten, besonders zu Familienangehörigen oder privaten Vermögensverhältnissen, kann nach dem Datenschutzgesetz als Datenmissbrauch (§ 51 DSG) geahndet werden. Ebenso könnte der Tatbestand der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs (§ 120a StGB) erfüllt sein.
Die betroffenen Abgeordneten haben mehrere Möglichkeiten, sich zu schützen. Sie können zivilrechtlich auf Unterlassung und Schadenersatz klagen sowie strafrechtliche Schritte durch Anzeige bei der Datenschutzbehörde oder Staatsanwaltschaft einleiten.
Datenschutzexperten betonen zudem, dass die Veröffentlichung von Informationen über Familienangehörige und parteiinterne Angelegenheiten die Grenzen zulässiger politischer Kritik überschreitet und als Eingriff in das Privat- und Familienleben nach Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention gewertet werden kann. Auch der Vorwurf der üblen Nachrede oder Verleumdung (§§ 111, 297 StGB) könnte bei entsprechenden Inhalten im Raum stehen.