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Pflegeskandal

Sieben Tage in Exkrementen: Seniorin stirbt – Familie schaut zu

Sieben Tage in Exkrementen: Seniorin stirbt – Familie schaut zu
Foto: iStock
2 Min. Lesezeit |

Sieben Tage lag die 85-Jährige hilflos am Boden, während Tochter und Enkel zusahen. Nun droht den Angehörigen eine lange Haftstrafe.

Eine 85-jährige Pensionistin aus Dölsach ist unter tragischen Umständen verstorben, nachdem sie eine Woche lang hilflos auf ihrem Küchenboden gelegen hatte. Ihre 59-jährige Tochter und ihr 31-jähriger Enkel müssen sich nun vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten. Laut einer Gerichtssprecherin verstarb die Seniorin an Dehydrierung, nachdem sie im Mai nach einem Sturz nicht mehr aufstehen konnte und sieben Tage in ihren eigenen Exkrementen verbrachte. Die beiden Angeklagten gaben an, die Verstorbene habe keinen Lebenswillen mehr gezeigt.

Die betagte Frau lebte gemeinsam mit ihrer Tochter und ihrem Enkelsohn in einem Haushalt in Dölsach. Die beiden Familienmitglieder waren die einzigen Bezugspersonen der 85-Jährigen. Am 18. Mai stürzte die gebrechliche Seniorin, die unter Kreislaufproblemen litt, und war nicht mehr in der Lage, sich selbständig zu erheben. Den Angaben zufolge soll sie eine ärztliche Versorgung abgelehnt haben. Die Angehörigen ließen die Frau daraufhin über einen Zeitraum von sieben Tagen in dieser hilflosen Lage, ohne medizinische Hilfe zu verständigen.

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Fatale Unterlassung

Während dieser Woche versorgten die Angeklagten die Seniorin zwar mit etwas Nahrung und Flüssigkeit, jedoch reichte dies nicht aus. Am 26. Mai erlag die 85-Jährige den Folgen eines massiven Flüssigkeitsmangels. Obwohl der Tochter und dem Enkelsohn der kritische Gesundheitszustand der Frau bewusst gewesen sein soll, beriefen sie sich darauf, dass die Verstorbene selbst keinen Lebenswillen mehr geäußert habe.

Rechtliche Konsequenzen

Die Staatsanwaltschaft klagt die beiden Familienmitglieder wegen Quälens oder Vernachlässigung einer wehrlosen Person an. Da die Tat den Tod des Opfers zur Folge hatte, sehen sie bei einer Verurteilung einer Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren entgegen.

Für beide Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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KO KOSMO-Redaktion
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