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Über 2 Jahre lang

Siebenjährige von Bruder mehrfach vergewaltigt

(FOTO: iStock/evgenyatamanenko)
(FOTO: iStock/evgenyatamanenko)

Ein als durchschnittlicher Nachbar wahrgenommener junger Mann stand vor dem Landesgericht Feldkirch im Zentrum einer erschütternden Anklage. Staatsanwalt Philipp Hofle legte dem 28-Jährigen zur Last, seine damals siebenjährige Schwester über einen Zeitraum von zwei Jahren wiederholt schwer missbraucht zu haben. Der Mechaniker, der zum Zeitpunkt der ersten Tat 14 Jahre alt und somit strafmündig war, soll das Vertrauen und die Wehrlosigkeit des Kindes brutal ausgenutzt haben.

Angeklagter streitet ab

Die grausamen Details, die im Gerichtssaal ans Licht kamen, zeichnen ein Bild des Schreckens. „Der Angeklagte hielt das Opfer an Armen und Beinen fest und missbrauchte es. Als das Kind sich wehrte, sagte der Beschuldigte nur, es solle nicht so tun und ruhig bleiben“, offenbarte Staatsanwalt Philipp Hofle den Prozessbeobachtern. Der Angeklagte leugnete die Vorwürfe in der polizeilichen Einvernahme und auch während der Verhandlung.

Freundinnen vergewaltigt

Nicht nur die Schwester, sondern auch zwei damalige Freundinnen sollen im Zeitraum von 2016 bis Herbst 2019 Opfer des Angeklagten geworden sein. Laut Anklage nutzte der Mann mehrfach die Schlafphasen seiner Partnerinnen aus, um sich an ihnen zu vergreifen.

Verteidigung spricht von Familienintrige

Verteidiger Nicolas Stieger ergriff das Wort, um die belastenden Angaben als Ergebnis einer Intrige der zerrütteten Familie des Angeklagten zu deklarieren. Ein Schachzug, der Zweifel säen sollte, jedoch von der Schwere des psychiatrischen Gutachtens überschattet wurde. Das Gutachten belegte nachhaltige seelische Schäden beim missbrauchten Mädchen.

Das Urteil

Trotz der vehementen Verteidigungsstrategie verhängte das Gericht eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren gegen den Angeklagten. Zusätzlich wurde er verpflichtet, seiner Schwester 15.210 Euro Teilschmerzensgeld zu zahlen und für alle weiteren Folgeschäden aufzukommen. Eine der Ex-Freundinnen wurde im Zuge des Urteils zu einer Entschädigung in Höhe von 2.800 Euro berechtigt.

Hilfe bei Missbrauch

Falls Sie Personen kennen, die unter psychischem, physischem und/oder sexuellem Missbrauch leiden, zögern Sie nicht um Hilfe zu bitten:

Rat auf DrahtOnlineberatung
Chatberatung Mo bis Fr, 18 – 20 Uhr
Rat auf Draht: 147
Sozialpsychiatrischer Notdienst: 01 / 310 87 79
Frauenhelpline: 0800 222 555
Sorgentelefon für Alle: 0800 / 20 14 40
Psychiatrische Soforthilfe: 01 / 313 30

Bündnis KinderschutzKostenloses Präventionsbuch um Kindesmissbrauch und Mobbing zu stoppen

Mag. Haris Dzidic
Mag. Haris Dzidic