4) Türkei

Einreise
Alle Touristen müssen sich spätestens 72 Stunden vor der Einreise online registrieren. Bei erfolgreicher Anmeldung bekommt man anschließend einen Genehmigungscode, den sogenannten HES-Code zugeschickt, der bei Kontrollen im Land – etwa beim Betreten von Lokalen, Hotels, Einkaufszentren, einigen Sehenswürdigkeiten und bei innertürkischen Flügen, Zug- und Busfahrten – vorgelegt werden muss.
Bei der Einreise in die Türkei muss außerdem ein negativer PCR-Test vorgewiesen werden, der nicht älter als 72 Stunden alt sein darf. Ein Antigen-Schnelltest darf höchstens 48 Stunden alt sein. Kommt man mit dem Flugzeug, wird am Flughafen noch einmal die Temperatur gemessen. Ausgenommen von den Bestimmungen sind Kinder unter sechs Jahren sowie vollständig Geimpfte (zweite Dosis liegt mindestens 14 Tage zurück) und Genesene (Infektion höchstens sechs Monate her), die jeweils einen entsprechenden amtlichen bzw. ärztlichen Nachweis erbringen müssen.

Wer muss in Quarantäne?
Eine generelle Quarantänepflicht besteht für Touristen nicht. Aber: Wer sich in den zehn Tagen vor der Einreise in die Türkei in Indien, Südafrika oder Brasilien aufgehalten hat, muss für 14 Tage in Quarantäne.
Vier Risikozonen
Da das Infektionsgeschehen regional ganz unterschiedlich ist, hat das türkische Gesundheitsministerium für das Land vier Risikozonen definiert. Die Provinzen mit geringem Risiko sind blau markiert, die mit mittlerem gelb, die mit hohem orange und die mit einem sehr hohen Risiko rot. Zur letzten Kategorie zählen derzeit einige Gebiete, unter anderem die türkische Ägäis-Küste, die türkische Riviera und auch Istanbul. Je nach Zone können zusätzlich zu den landesweit geltenden Maßnahmen (siehe unten) weitere Auflagen anfallen.
Diese Regeln gelten landesweit
- Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und im Öffentlichen Verkehr besteht zurzeit Maskenpflicht.
- Vorerst gilt bis zum 1. Juli 2021 zwischen 22 Uhr und fünf Uhr eine nächtliche Ausgangssperre. Ausländische Touristen sind grundsätzlich von den Ausgangssperren ausgenommen.
- Reisen zwischen den Provinzen während der Ausgangssperren sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich, mit privatem Transportmittel aber untersagt.
- Personen über 65 und unter 18 Jahren dürfen den Öffentlichen Verkehr nicht nutzen.
- Restaurants und Cafés sind unter der Woche von 7 bis 21 Uhr geöffnet, ansonsten wird Lieferservice angeboten.
- Geschäfte, die zur Versorgung mit Lebensmitteln und Grundbedürfnissen dienen, können auch am Sonntag zwischen 10 Uhr und 17 Uhr öffnen, Bäckereien dürfen grundsätzlich öffnen.
- Eingekauft werden darf dann nur zu Fuß und im nächstgelegenen Laden.
Vorsicht bei der Rückreise mit dem Auto!
Wer mit dem PKW in die Türkei reist, muss bei der Rückreise zwingend über Bulgarien zurückreisen. Denn: Die Ausreise aus der Türkei nach Griechenland ist derzeit nur für griechische Staatsangehörige möglich.
Quellen und Links:
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