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MINDESTSICHERUNG

Sozialhilfe Neu: Die vier größten Änderungen im Überblick

Mindestsicherung Sebastian Kurz HC Strache
(Foto: Arbeiterkammer Oberösterreich/Facebook/Regina Aigner/BKA)

Bereits seit Monaten wird über die Mindestsicherung heftig diskutiert. Auch die Regierungsparteien nahmen sich der ungelösten Probleme an und verhandelten ein neues Mindestsicherungspaket, dass am Mittwoch verabschiedet werden soll.

Schon im Mai dieses Jahres einigte sich die Koalition auf die Mindestsicherung Neu (KOSMO berichtete), die eine bundesweite Lösung darstellen soll. Bisher war die Sozialhilfe Landessache und österreichweit uneinig.

Nun wurden die Hauptpunkte des neuen Mindestsicherungspaketes präsentiert, das kommenden Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden soll. Am 1. April 2019 soll das Gesetz dann in Kraft treten, und einen „einheitlichen Gesamtblick“ ermöglichen.

1.) 863 Euro und Sachleistungen
In Zukunft wird sich die Mindestsicherung österreichweit auf maximal 863 Euro pro Monat belaufen. Dieser Beitrag kann mit Sachleistungen überschritten werden, wie z.B. Wohnung und Bargeld. Die Entscheidung darüber, was und wie viel über den Maximalbeitrag ausbezahlt wird, obliegt jedoch den Ländern.

2.) Weniger Geld bei schlechtem Deutsch
Ebenso können die besagten 863 Euro bei mangelnden Deutschkenntnissen gekürzt werden. Bis zu 300 Euro weniger sollen jene Personen erhalten, die das benötigen Minimum an Sprachkenntnissen nicht beherrschen.

3.) Kinderzuschläge reduziert
Für das erste Kind soll man maximal 100 Euro mehr bekommen. Beim zweiten und dritten Nachwuchs verringert sich dieser Beitrag auf 75 Euro, bzw. 50 Euro. Eine Datenbank des Bundes wird für die Kontrolle zuständig sein, sodass es keine „Mehrfachzahlungen“ mehr geben wird. Gleichzeitig ist ein Bonus für Alleinerzieher geplant.

4.) Weitere Änderungen
Neben den obengenannten Punkten, sollen in Zukunft Pflegegeldbezieher „bessergestellt“ werden. Wie genau das aussieht, wird man jedoch erst morgen genau wissen.

Auch eine neue Datenerfassung soll eingeführt werden Die Bundesländer müssen in Zukunft vier Mal im Jahr angeben, welche Sozialleistungen an wen bezahlt werden. Die anonymen Daten beinhalten Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Herkunft, Aufenthaltsstatus, Abeitsstatus und sonstige bezogene Leistungen.