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Fruchtbarkeit

Sperma gemischt: Gemeinde forderte Vaterschaftstest

(FOTO: iStock/Sergey Mikheev)
(FOTO: iStock/Sergey Mikheev)

Ein Mann, der zur Zeugung seines Kindes sein Sperma mit dem seines Vaters gemischt hat, soll laut einem Gerichtsurteil in Großbritannien nicht zum Vaterschaftstest gezwungen werden. Die örtliche Gemeindeverwaltung hatte einen solchen Test gefordert, wurde jedoch am Donnerstag vom Gericht abgewiesen.

Aufgrund von Fruchtbarkeitsproblemen sah sich der betroffene Mann, gezwungen, unkonventionelle Wege zur Zeugung seines Kindes zu gehen. Eine künstliche Befruchtung konnte er sich finanziell nicht leisten. In Absprache mit seiner Partnerin entschied er sich dazu, eine Mischung aus seinem Sperma und dem seines Vaters zu verwenden.

Gemeinde bestand auf Test

Die örtliche Gemeindeverwaltung, die Kenntnis von den Umständen erlangte, versuchte daraufhin, einen Vaterschaftstest durchzusetzen. Der High Court lehnte diese Forderung jedoch ab und stellte klar, dass die Entscheidung über einen solchen Test der Familie selbst obliegt. Der Richter betonte, dass der Wunsch, das öffentliche Interesse an der Führung genauer Geburtenaufzeichnungen zu wahren, kein persönliches Interesse an der Entscheidung über einen solchen Antrag begründet.

Besondere Bedenken äußerte der Richter in Bezug auf das Wohl des fünfjährigen Kindes. Sky News zitierte ihn mit den Worten, das Kind könne „emotionalen Schaden erleiden“, sollte es erfahren, wie es gezeugt wurde.

Ist der Vater doch der Bruder?

Die Entscheidung des Gerichts wirft jedoch auch ein ethisches Dilemma auf. Der Richter stellte fest: „Ohne Tests bleibt die biologische Vaterschaft ungewiss, aber es besteht, gelinde gesagt, eine große Chance, dass die Person, die er für seinen Großvater hält, sein leiblicher Vater ist und dass die Person, die er für seinen Vater hält, sein leiblicher Halbbruder ist.“ Es bleibt abzuwarten, wie die Familie mit dieser Situation umgehen wird und welche Auswirkungen das Urteil auf ähnliche Fälle in der Zukunft haben könnte.