Ein vermeintliches Kinderspielzeug sorgt für Polizeieinsatz am Flughafen. Was der kleine Sohn heimlich einpackte, bringt seiner Mutter nun ernste Probleme.
Bei Routinekontrolle am Flughafen Köln/Bonn entdeckte das Sicherheitspersonal im Gepäck einer 32-jährigen Bosnierin einen metallenen Schlagring. Der Fund löste umgehend einen Polizeieinsatz aus. Die Bundespolizei übernahm den Fall und erstattete Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Zusätzlich wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Luftsicherheitsgesetz eingeleitet.
Die betroffene Familie schilderte den Vorfall als unglückliches Missverständnis. Der Metallgegenstand sei lediglich ein Spielzeug, das ihr Sohn während eines Aufenthalts in Bosnien im vergangenen Dezember erhalten habe. Die mit zwei Kleinkindern reisende Frau habe nicht gewusst, dass sich der Gegenstand in ihrem Gepäck befand.
Familiäre Erklärung
„Unser Sohn hat das Spielzeug heimlich in eine kleine Tasche gesteckt. Diese Tasche lag seither im Auto und wurde jetzt zum ersten Mal am Flughafen durchleuchtet“, erklärte der Ehemann der Reisenden gegenüber dem Portal Crna-Hronika.
Trotz der unangenehmen Situation zeigte einer der Sicherheitsbeamten Verständnis für die Lage der Familie, betonte jedoch die strikte Einhaltung der Sicherheitsvorschriften. Nach der polizeilichen Einvernahme wurde der Vorfall als Verwaltungsübertretung ohne vorsätzliche Gefährdungsabsicht eingestuft.
Rechtliche Folgen
Obwohl es sich lediglich um ein leichtes Aluminiumspielzeug und keinen echten Schlagring handelte, musste das Sicherheitspersonal entsprechend reagieren. Ungeachtet der Erklärungen führten die Sicherheitskräfte die vorgeschriebenen Standardprozeduren durch.
Die Reisende muss nun mit einer Geldstrafe rechnen, der Vorfall bleibt aktenkundig. „Wir haben uns noch nie etwas zuschulden kommen lassen. Das war wirklich ein Missverständnis und eine äußerst peinliche Situation“, beteuerte der Ehemann.
Der beschlagnahmte Gegenstand verbleibt in den Aufzeichnungen der Flughafenbehörden, während die Höhe der zu erwartenden Geldstrafe in Kürze festgelegt werden soll.
Gesetzliche Grundlagen und Konsequenzen
Laut § 11 Luftsicherheitsgesetz ist das Mitführen von Gegenständen, die als Hieb- oder Stoßwaffen eingestuft werden können, an deutschen Flughäfen generell verboten – unabhängig davon, ob es sich um ein Spielzeug handelt oder nicht. Selbst wenn keine böse Absicht vorliegt, kann ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Das Strafmaß bei solchen Verstößen reicht von einer Geldstrafe bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe, wobei die Schwere von der Gefährdungsabsicht und den Umständen des Einzelfalls abhängt. Da der Fall als Verwaltungsübertretung ohne Vorsatz eingestuft wurde, ist hier mit einer geringeren Strafe zu rechnen.
Das Sicherheitspersonal an deutschen Flughäfen wird speziell geschult und arbeitet im Auftrag der Bundespolizei. Es ist gesetzlich verpflichtet, bei jedem Fund eines potenziell verbotenen Gegenstands die standardisierten Sicherheitsprotokolle einzuhalten – auch bei offensichtlichen Missverständnissen wie diesem.
📍 Ort des Geschehens