Wann kommt das Geld? Für über 288.000 Arbeitslose in Österreich ist diese Frage existenziell. Die Auszahlungstermine für die zweite Jahreshälfte 2025 stehen nun fest.
Das Arbeitslosengeld in Österreich wird zwischen dem 4. und 7. eines jeden Monats überwiesen und erreicht Empfänger ohne Bankkonto etwa am 8. per Post. Die konkreten Überweisungsdaten für die zweite Jahreshälfte 2025 gestalten sich wie folgt: Für Juli erfolgt die Banküberweisung am 6. August, während die postalische Zustellung am 8. August stattfindet. Im August fließt das Geld am 4. September auf die Konten, die Postzustellung folgt am 8. September. Die September-Unterstützung wird am 6. Oktober überwiesen und am 8. Oktober postalisch zugestellt.
Für Oktober ist die Banküberweisung am 5. November angesetzt, mit Postzustellung am 7. November. Die November-Leistung wird am 4. Dezember überwiesen und am 9. Dezember per Post ausgeliefert. Für Dezember erfolgt die Überweisung am 7. Jänner 2026, die postalische Zustellung am 9. Jänner 2026.
Wichtig zu wissen: Die Auszahlungen erfolgen stets im Nachhinein für den Vormonat. Bei Empfängern ohne Bankkonto wird in Wien das Geld zur Abholung in der Postfiliale hinterlegt, wobei eine Benachrichtigung im Briefkasten erfolgt. Wird das Geld nicht rechtzeitig abgeholt, wird es an das AMS zurückgesendet, und weitere Auszahlungen werden bis zur persönlichen Neubeantragung gesperrt.
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Aktuelle Arbeitslosenzahlen
Ende Juni waren österreichweit über 288.000 Menschen als arbeitslos registriert, zusätzlich befanden sich rund 76.000 Personen in Schulungsmaßnahmen. Laut aktuellen Daten waren Ende Juni 2025 insgesamt 364.419 Personen beim AMS gemeldet – ein Anstieg von 7,8 Prozent bzw. 24.196 Personen gegenüber dem Vorjahr. Seit Juli gilt eine bedeutsame Neuregelung: Wer nach einer Unterbrechung – sei es durch Krankheit oder Auslandsaufenthalt – wieder Arbeitslosengeld beziehen möchte, muss sich unmittelbar am ersten Tag nach Ende dieser Unterbrechung beim AMS (Arbeitsmarktservice) zurückmelden, um keine finanziellen Einbußen zu erleiden.
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Kommende Änderungen
Ab 1. Jänner 2026 tritt eine weitere Änderung in Kraft, die bereits im Frühjahr von der Regierung angekündigt wurde. Sie betrifft die Möglichkeit, während des Arbeitslosengeldbezugs geringfügig zu arbeiten – künftig wird dies nur noch in bestimmten Ausnahmefällen möglich sein.
Die Frage nach dem genauen Eingang des Arbeitslosengeldes beschäftigt monatlich hunderttausende Österreicherinnen und Österreicher. Die Nettoersatzrate des Arbeitslosengeldes beträgt üblicherweise 55 Prozent des letzten Nettogehalts. Detaillierte Informationen zu den Auszahlungsterminen stellt das AMS auf seiner offiziellen Webseite zur Verfügung.